Speyer
Noch mal „Schonfrist“ für Angeklagten
Auch der nunmehr dritte Versuch, vor dem Landgericht mit der Verhandlung gegen den 35-jährigen Mann zu beginnen, der wegen zahlreicher Sachbeschädigungen und wegen des Anbaus von Cannabispflanzen in seiner Wohnung angeklagt ist, blieb erfolglos. Beim ersten Mal hatte die Polizei, die vom Gericht beauftragt worden war, den Mann herzubringen, ihn im Campinggebiet „Auf der Au“ zwischen Waldsee und Altrip nicht finden können. Beim zweiten Mal wurde der Angeklagte zwar gefunden – er war inzwischen in eine Obdachlosenunterkunft in Speyer gezogen. Allerdings öffnete der 35-Jährige der Polizei die Tür mit einem Joint und einer Tüte Amphetamin bei sich, womit er erneut gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Deswegen musste eine sofortige Durchsuchung der Wohnung richterlich angeordnet werden. Das ging aber nicht so schnell. In Frankenthal warteten währenddessen außer dem Gericht, dem Verteidiger und dem Staatsanwalt auch acht Zeugen. Der Richter brach den Termin ab.
Beim dritten Mal war nun das Problem, dass sich herausstellte, dass die Ladung zum Termin dem Angeklagten erst wenige Tage vor dem Termin hatte zugestellt werden können. Damit wurde die Ladungsfrist von einer Woche nicht eingehalten. Damit kann laut Strafprozessordnung die Aussetzung der Hauptverhandlung verlangt werden. Nach telefonischer Rücksprache des Gerichts mit Verteidiger Daniel Gönnheimer kündigte dieser an, dass sein Mandant diese Möglichkeit vermutlich nutzen würde. Damit sind das Gericht sowie der Staatsanwalt, Gutachter und Verteidiger und auch die Zeugen umsonst gekommen. Denn die Kammer entschied, die Hauptverhandlung auszusetzen und neu zu terminieren. Das Verfahren wird nun am 25. Januar beginnen, mit zwei Fortsetzungsterminen am 6. Februar und 8. Februar.adö