Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Neue Corona-Vorgaben bringen neuen Nachteil für Speyer

In anderen Kommunen ist sie schon im Einsatz: Luca-App.
In anderen Kommunen ist sie schon im Einsatz: Luca-App.

Seit Samstag greift die Bundesnotbremse. Das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt haben damit weniger Spielräume in der Gestaltung der Regeln zur Pandemie-Bekämpfung. Die Stadt regelt genau genommen nur noch einen Aspekt.

Das Land gibt eine Corona-Bekämpfungsverordnung vor, die Kommune ergänzt sie durch eine Allgemeinverfügung. Das war bisher die Vorgehensweise. Dass seit voriger Woche die Bundesnotbremse greift, hat die Lage verändert. Die Stadt Speyer kann mit ihrer neuen Allgemeinverfügung, die bis 10. Mai gilt, nur noch die Maskenpflicht regeln. Sie gelte weiterhin in der Maximilianstraße und den angrenzenden Gebieten sowie auf dem Berliner Platz, erläutert Sprecherin Lisa Eschenbach auf Anfrage. „In allen sonstigen Bereichen gilt die Bundesnotbremse, da die Stadt Speyer in der Inzidenz ja deutlich über der Marke von 100 liegt.“

Die Inzidenz betrug am Montag 211,6. Sie dürfte in Wirklichkeit aber höher sein, weil das Gesundheitsamt für diesen Tag keine Neuinfektionen melden konnte. Grund: die Umstellung auf das Software-System Sormas. Die Computerschnittstelle zur Übermittlung der Fallzahlen funktioniere noch nicht, so die für das Gesundheitsamt zuständige Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises. „Der Softwarebetreiber arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung, um das Problem kurzfristig zu beheben.“ Auch die Städte Ludwigshafen und Frankenthal sowie der Rhein-Pfalz-Kreis waren davon betroffen.

Hoffen auf die „Luca-App“

Stadt und Rhein-Pfalz-Kreis setzen in das Sormas-System Hoffnungen, weil es die Nachverfolgung erleichtern und den Einsatz der „Luca-App“ ermöglichen soll. Die Verwaltungen haben bei der Landesregierung gemeinsam ihr Interesse bekundet, beim Einsatz der App möglichst bald zum Zug zu kommen.

In einem anderen Punkt hatte die Stadt angekündigt, von der Linie des Landes abzurücken: Wegen der „Sondersituation AfA“ als große Gemeinschaftsunterkunft mit immer wieder etlichen Corona-Fällen – vorige Woche an die 40 – wollte sie über Konsequenzen etwa für den Einzelhandel künftig ohne Einbezug der AfA in die Inzidenz-Berechnung entscheiden. Jetzt habe sich die Lage verändert, so Sprecherin Eschenbach: In der 18. Bekämpfungsverordnung des Landes sei diese Möglichkeit noch vorgesehen gewesen. In der neuen, seit voriger Woche geltenden 19. Version sei sie jedoch herausgenommen worden. Auch im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes fehle sie. Die Stadt sehe eine Ungleichbehandlung, sagt Eschenbach: „Wir halten an unserem angemeldeten Gesprächsbedarf gegenüber dem Land fest und werden diesen bekräftigen.“

RHEINPFALZ-Kommentar von Patrick Seiler

Mehrfach-Pech

Speyer wird von der Corona-Pandemie doppelt gebeutelt.

Die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz für die Stadt Speyer von mehr als 200 liegt zwar glücklicherweise nicht mehr im Bereich der 500 von vor Weihnachten. Es ist aber in der dritten wie schon in der zweiten Welle eine der höchsten in Rheinland-Pfalz. Die doppelt nachteilige Betroffenheit zeigt sich außerdem an einem anderen Punkt: An die Inzidenzwerte sind nach wie vor Bekämpfungsschritte gekoppelt. Die greifen in Speyers Handel, Schulen und Kitas nun über die Bundesnotbremse. Das Mehrfach-Pech gipfelt darin, dass die Stadt dabei nicht mal mehr die Ausnahmen wegen der AfA geltend machen kann, die sie angekündigt hatte.

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