Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Nachbarin enttäuscht über geplante Baumfällung, heimische Laubbäume als Ersatz

Zu nah am Haus: Fichte soll fallen.
Zu nah am Haus: Fichte soll fallen.

Seit 2022 gilt in Speyer die städtische Baumschutzsatzung. Eine zentrale Regelung ist, das auch Bäume auf privaten Flächen unter Schutz stehen, die in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mindestens 80 oder im Fall von Fichten von 120 Zentimetern aufweisen. Trotzdem werden immer wieder Fällungen erlaubt. Wie jetzt am Weidentor.

Wer in der Straße Zum Weidentor, die als Sackgasse von der Petschengasse abzweigt, nach größerem Grün sucht, findet wahrscheinlich als Erstes die Fichte am hinteren Ende der mehrstöckigen Bebauung. Der Nadelbaum ist so hoch wie das Haus, vor dem viele Autos parken und der Platz für Pflanzen begrenzt ist. „Der Baum wertet den Bereich auf und bietet ökologische Vorteile“, sagt eine Nachbarin. Sie wohnt dort und schaut gerne auf die Fichte, gehört allerdings nicht zur Hausgemeinschaft, auf deren Grundstück diese steht – und die jetzt die Fällung des Baums beschlossen und bei der Stadt beantragt hat.

Die Nachbarin berichtet von einer mehrheitlichen Zustimmung in der Hausgemeinschaft, die nicht bei allen Mitgliedern auf Gegenliebe stoße. Es sei als störend empfunden worden, dass der Baum nah am Haus wächst und seine Äste in eine Loggia ragen. Die Stadtverwaltung bestätigt auf Anfrage den Plan wie auch ihre Genehmigung. „Die Untere Naturschutzbehörde hat bei einer Besichtigung vor Ort festgestellt, dass der Baum zu dicht an das Haus gepflanzt wurde, weshalb eine Beeinträchtigung oder Beschädigung der Fassade, der Markisen und der Balkone beispielsweise bei Sturm nicht ausgeschlossen werden konnte“, erklärt Pressesprecherin Janine Friedmann den Hintergrund.

Ausnahmen möglich

Vom Baumschutz seien laut Satzung Ausnahmen möglich, wenn die Regeln zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würden und die Ausnahmen mit den öffentlichen Interessen vereinbar sind. Friedmann: „Dieser Fall liegt hier vor, da eine Beschädigung an der Fassade oder der Dacheindeckung zu befürchten ist.“ Einzelne Zweige seien schon entfernt oder zurückgeschnitten worden, ein einseitiger Rückschnitt hätte nach Auffassung der städtischen Experten allerdings den Habitus des Baumes zerstört. „Daher erfolgte vonseiten der Unteren Naturschutzbehörde eine Zustimmung zur Fällung.“

Die Eigentümergemeinschaft sei mit Auflagen in der Genehmigung dazu verpflichtet worden, auf ihrem Gelände zwei heimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 18 bis 20 Zentimetern zu pflanzen. Damit solle der Verlust der Fichte kompensiert und mittelfristig eine ökologische Aufwertung erreicht werden. Ziel sei eine klima-, insekten- sowie vogelfreundliche Stadtbegrünung. Die kritische Nachbarin überzeugt das Vorgehen nicht. Aus ihrer Sicht wäre der schon vor der Errichtung der Wohnanlage (1983) gepflanzte und damit ökologisch besonders wertvolle Nadelbaum mit einem behutsamen Rückschnitt zu retten gewesen.

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