Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Maximilianstraße: Rechtsstreit um Bauprojekt

Auffällig: das eingerüstete Haus in der Maximilianstraße.
Auffällig: das eingerüstete Haus in der Maximilianstraße.

Nicht optimal für die Modekette Cecil, Mieter seit Frühjahr, und nicht ansprechend für Fans der Fassadenfront in der Maximilianstraße stellt sich aktuell die Situation bei Hausnummer 75 dar. Sie ist komplett eingerüstet, der Zugang zum Modeangebot erschwert. Auch die Rückseite zur Korngasse hin ist verhängt. Das wird noch einige Zeit so bleiben.

Hintergrund ist ein baurechtlicher Streit. Eigentümer Klaus Reschka hatte nach längerer Zeit einen Mieter für die früheren Räume der Firma Sakul im Erdgeschoss gefunden und wollte die beiden Stockwerke darüber plus den Spitzboden für zwei Wohnungen ausbauen. Das Verfahren um die Baugenehmigung zog sich zunächst hin und die Gewerbevermietung laut Eigentümer um rund ein Jahr hinaus. Als dann weitergemacht werden sollte, wurden „die Bauarbeiten mit Anordnung des Sofortvollzugs eingestellt“, so die Stadt auf Anfrage. Umstritten sind Punkte wie der Umgang mit einem historischen Laubengang im rückwärtigen Bereich, die Höhe von Wohnungsfenstern und eine mögliche Balkonnutzung dort.

Die Stadt argumentiere mit dem Denkmalschutzgesetz, sagt Reschka, der sich mit den Details nicht einverstanden zeigt und Widerspruch eingelegt hat. Die Außenwand des Laubengangs, die von der Korngasse aus im ersten Obergeschoss sichtbar ist und früher einen Toilettenraum umschlossen habe, müsste aus seiner Sicht leicht versetzt werden, um ausreichende Durchgangsbreiten zu einer neuen Treppe ins zweite Obergeschoss zu ermöglichen. Er zweifle daran, ob dieses Bauteil wirklich denkmalgeschützt sei; aus seiner Sicht gelte nur Fassadenschutz zur Maximilianstraße hin. In der Denkmaltopographie des Landes aus den 1980er Jahren ist das Gebäude nicht verzeichnet. Das Gerüst sei für die Erneuerung des Dachs notwendig, so Reschka, der von deutlichen Mietausfällen berichtet.

Keine aufschiebende Wirkung

Laut Stadtverwaltung handelt es sich um ein laufendes Widerspruchsverfahren, wobei der eingelegte Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe. Die Bauarbeiten seien bis zur Entscheidung in der Hauptsache und der Klärung der Rechtslage „auf Eis“. Das Neustadter Verwaltungsgericht habe einen Antrag des Bauherrn zurückgewiesen und somit die Baueinstellung für rechtmäßig erklärt. Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht sei noch möglich. „Die Widerspruchsangelegenheit wird frühestens im November im Stadtrechtsausschuss verhandelt“, teilt die Stadt mit. „Mir bleibt nichts anderes übrig, als zu warten“, bedauert Reschka.

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