Speyer
Maximilianstraße 75: Denkmalschutz-Streit eskaliert
Eingerüstet ist das Haus, in dem unten die Modekette Cecil ihre Waren verkauft, von beiden Seiten her – Maximilianstraße wie Korngasse. Das werde es nun noch einige Zeit bleiben müssen, bedauert die Seite von Gebäudeeigentümer Klaus Reschka. Es drohe nun eine Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht, die gut und gerne ein Jahr dauern könne.
Reschkas Bauantrag ist vor allem aufgrund geplanter Änderungen auf der Rückseite zur Korngasse hin abgelehnt worden, wo die Zugänge zu den beiden künftigen Wohnungen über dem Geschäft sein sollen. Die Stadt hatte schon im Jahr 2019 planabweichende Arbeiten bemängelt und auch den Nachtrag zur Baugenehmigung zurückgewiesen. Konkret geht es unter anderem darum, ob ein Balkon im ersten Obergeschoss der Altstadtsatzung widerspricht und ein laut Stadt geschützter Fachwerk-Laubengang durch einen neuen, verputzten Anbau ersetzt werden darf.
Was ist warum geschützt?
Die Reschka-Seite zog in Zweifel, dass das Anwesen überhaupt als Baudenkmal ausgewiesen sei. Die Änderung am Laubengang, in den zuvor eine Toilette eingebaut gewesen sei, sei aus brandschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Ein Balkon zur Korngasse hin sei auch anderen Hauseigentümern gewährt worden.
In der Entscheidung des Stadtrechtsausschusses werden diese Argumente zurückgewiesen. Ein wichtiger Punkt dabei: Der „kleine historische Hofraum mit Fachwerk-Laubengangflügel“ sei erhaltenswert. Er dürfe auch nicht „durch Gauben, Anbauten mit Balkonen sowie technische Einrichtungen“ in der optischen Wirkung beeinträchtigt werden. Er sei eine bauliche Erinnerung an die Zeit, in der das Bürgerhaus in der Maximilianstraße über rückwärtige Wirtschafts- und Nebenräume erschlossen worden sei. „Es darf nur nach der ursprünglichen Baugenehmigung gebaut werden“, betont die Stadt.