Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Maskenpflicht: Stadt bittet Polizei um Hilfe

Maskenkauf angeraten: In Speyer ist die Bedeckung nun an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten Pflicht.
Maskenkauf angeraten: In Speyer ist die Bedeckung nun an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten Pflicht.

Die Maskenpflicht, die ab Mittwoch in der Speyerer Innenstadt gilt, ist etwas Neues für die Stadt. Sie hat die Vorschrift dazu so präzise wie möglich gefasst, um keine rechtlichen Probleme wie andere Städte zu bekommen. Herausforderungen sind mit der Auflage dennoch verbunden.

„Ein pauschaler Erlass für den öffentlichen Bereich ist aufgrund der Verhältnismäßigkeit nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen“, erklärt die Stadt. Sie hat deshalb zum einen die zeitliche Geltung der Maskenpflicht befristet – von 8 bis 20 Uhr (wir berichteten), zum anderen den räumlichen Bereich: „Oben ohne“ ist in der nächsten Zeit verboten in der Maximilianstraße einschließlich Domplatz und Postplatz, Korngasse sowie in mehreren Seitenstraßen, die die Verwaltung zu den engen Bereichen der Altstadt zählt, in denen 1,50 Meter Corona-Sicherheitsabstand nicht durchgehend eingehalten werden können.

Die betroffenen Seitenstraßen: Karmelitergasse bis Ecke Große Gailergasse, Schulplätzel, Roßmarktstraße bis Ende Hellergasse, Antoniengasse, Karlsgasse, Heydenreichstraße bis Ecke Kutschergasse/Hellergasse, Kutschergasse, Rosengasse, Kleine und Große Sämergasse, Schuler-, Schuster-, Gras-, Flachs-, Schrannen-, Salz- und Bechergasse, Wormser Gäßchen, Ledergäßchen, Krautgäßchen, Eichgäßchen, Predigergasse, Kornmarkt, Neugasse, Wormser Straße zwischen Maximilianstraße und Brandt-Platz, Gutenbergstraße, Luzerngasse, Löffelgasse und Löffelgassen-Parkplatz.

Schilder werden angebracht

Am Dienstag erhielt die Stadt die Freigabe für die Pläne vom Land und entwarf eine Beschilderung in A3-Größe, die am Mittwoch und Donnerstag an den Zugängen zu diesem Gebiet angebracht werden soll. Für die Kontrolle hat die Stadt die Polizei um Amtshilfe für ihren Kommunalen Vollzugsdienst gebeten; eine Bestätigung stand am Dienstag noch aus, so Pressesprecherin Annika Siebert. Der Kontrollumfang stehe somit nicht fest. Klar ist: Maskenmuffeln drohen 50 Euro Bußgeld.

In der Allgemeinverfügung sind noch weitere Punkte enthalten, die das öffentliche Leben beschränken. In der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist demnach eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen. Verkaufsstätten dürfen täglich zwischen 23 und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke mehr abgeben. Für Alten- und Pflegeheime war zunächst die Zutrittsbeschränkung geplant, dass Bewohner pro Tag nur noch Besuch von einer Person für maximal eine Stunde erhalten dürfen. Da das Land jetzt auf Anregung aus Speyer eine übergreifende Regelung plane, sei der Passus nicht aufgenommen worden.

Problemfelder identifiziert

Den Handlungsbedarf begründete OB Stefanie Seiler (SPD) wie folgt: „Leider sind die Fallzahlen in Speyer derzeit so hoch, dass wir mittlerweile die meisten Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen haben. Wir nehmen die Lage sehr ernst und wollen mit der Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen erlassen, um die Zahlen zu senken.“ Sie nennt Infektionen in der Asyl-Erstaufnahme, in Schulen und Seniorenheimen als Problemfelder. Darüber hinaus bleibe das Infektionsgeschehen nach Auskunft des Gesundheitsamtes „leider weiterhin sehr diffus“.

Zur Sache: Probleme im Salier-Stift

Vor einigen Tagen hatte die Corona-Erkrankung einer Mitarbeiterin das Seniorenzentrum Storchenpark beschäftigt. Eine Anfrage zur aktuellen Infektionslage im Haus hat der Träger am Dienstag nicht beantwortet. Dafür gab es schlechte Nachrichten aus dem Salier-Stift: Es vermeldete einen Mitarbeiter mit am Samstag bestätigter Corona-Infektion. Tags darauf seien dann erstmals die neuen Schnelltests eingesetzt worden, um Personal und Bewohner zu testen. Bedauerliches Ergebnis: 30 Verdachtsfälle bei den Bewohnern.

Die betroffenen Bewohner seien in Quarantäne, würden aber erst als Positivfälle ausgewiesen, wenn ein für Dienstagnachmittag geplanter – und medizinisch präziserer – Abstrich zum selben Ergebnis komme, erklärt auf Anfrage Ulrich Heberger, Geschäftsführer der Heimbetreibergesellschaft WBG (Maxdorf). „Bisher ist niemand erkrankt.“ Die Einrichtung sei gut ausgestattet, um den gut 130 Bewohnern und den mehr als 70 Mitarbeitern Schutz zu bieten. Ein Zusammenhang dieser 30 Fälle mit der Infektion des Mitarbeiters sei nicht nachgewiesen.

Es bleibt die Hoffnung, dass nicht alle Schnelltests richtig waren – so war es am Awo-Seniorenhaus Burgfeld, das sich am Dienstag infektionsfrei meldete. Dabei hatten seit 9. November Schnelltests Positivfälle unter Bewohnern und Mitarbeitern ausgewiesen. „Überprüfungen mit dem klassischen PCR-Test haben ergeben, dass niemand erkrankt ist“, so Leiter Christian Rahner. Das Besuchsverbot sei aufgehoben, auch der Friseur arbeite wieder.

spemaske
Mehr zum Thema
x