Speyer Kreis reißt Haus ab: Eigentümer muss zahlen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat jetzt in einem Fall entschieden, der die Behörden schon seit 43 Jahren beschäftigt. Es geht um einen Schwarzbau, der 1972 bei Hanhofen errichtet und im Oktober 2013 im Auftrag der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises abgerissen worden ist. Das Gericht musste die Frage klären, ob der (vorherige) Eigentümer den Abriss zahlen muss. Das wollte er nicht. Begründung: Mittlerweile sei seine Frau die Eigentümerin der Grundstücke.
Der bisherige Eigentümer muss auch dann für die Kosten des Abrisses (knapp 40.000 Euro) durch die Kreisverwaltung aufkommen, wenn er zwischenzeitlich das Grundstück an einen Rechtsnachfolger übertragen hat. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. Der Kläger wollte die Abriss-Kosten nicht tragen und zog deswegen vors Gericht. Der Beklagte ist der Rhein-Pfalz-Kreis. Der Kläger begründete seinen Gang vor den Kadi damit, dass der Bescheid an den falschen Adressaten ging. Denn er sei nicht mehr Eigentümer der Grundstücke mit den Gebäuden, sondern habe sie auf seine Frau übertragen. Die Frau des Klägers war die frühere Eigentümerin des Hauses. Das Gericht überzeugte diese Argumentation allerdings nicht, wie es gestern mitteilte: „Die Ehefrau des Klägers verfügt nicht über die finanziellen Mittel zum Kauf der Grundstücke, so dass sich massiv der Eindruck aufdrängt, der Eigentümerwechsel ist allein in der Absicht vorgenommen worden, den Kläger und damit auch die Grundstücke aus der Haftung für die Kosten der Ersatzvornahme (= Abriss durch den Kreis) herauszunehmen.“ Das Gericht führt an, dass der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs und die finanzielle Situation des Klägers und seiner Frau den Schluss zulasse, dass das Berufen des Klägers auf den Eigentümerwechsel gegen den Rechtsgrundsatz von „Treu und Glauben“ verstoße. Dabei wird von jedem ein Verhalten gefordert, das von redlich und anständig denkenden Menschen unter den gegebenen Umständen an den Tag gelegt würde. (snr)