Speyer Klage gegen neuen Deich

Darf wegen des dort wachsenden Magerrasens nicht erhöht werden: der Deichabschnitt zwischen Kollerstraße und Reffenthal.
Darf wegen des dort wachsenden Magerrasens nicht erhöht werden: der Deichabschnitt zwischen Kollerstraße und Reffenthal.

Die Ortsgemeinde Otterstadt wird gegen die Verlegung des Deiches klagen. Das hat der Ortsgemeinderat am Mittwochabend im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung mit 15 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und drei Gegenstimmen so beschlossen und die Rechtsanwaltskanzlei Baumann mit der Klage beauftragt. Außerdem sollen die für die Klage erforderlichen Gutachten erstellt werden.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann rechnet mit eineinhalb bis zwei Jahren, bis das Urteil vorliegt. Darüber informierte Detlef Schneider, Büroleiter der Verbandsgemeinde Rheinauen, gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage. Geklagt wird gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, also gegen die Genehmigung, einen neuen Deich näher am Ort zu bauen. Der alte Deich zwischen Kollerstraße und dem Reffenthal darf, wie berichtet, nicht erhöht werden, weil sich dort besonders geschützte „magere Flachland-Mähwiesen“ befinden und das Naturschutzgesetz verbietet, diese zu stören, wenn es eine zumutbare Alternative gibt. Die Alternative ist der vom Land „Kurzschluss“ genannte neue Deich entlang des Wiesenwegs, der die alte Deichlinie abkürzt. Sollte die Ortsgemeinde Otterstadt die Klage gewinnen, würde das allerdings nicht bedeuten, dass dann der bestehende Deich doch ausgebaut wird. „Dann muss nach einer neuen Lösung gesucht werden“, erklärte Detlef Schneider. Die Entscheidung zur Klage sei nach einer sehr ausführlichen nicht-öffentlichen Diskussion gefallen. Zuvor hatte Anwalt Wolfgang Baumann im öffentlichen Teil der Sitzung den Ratsmitgliedern und den zahlreichen Zuhörern im Remigiushaus erklärt, dass der Planfeststellungsbeschluss gravierende Defizite aufweise, weswegen er vor Gericht angefochten werden kann. Die juristischen Voraussetzungen, um dagegen vorzugehen, seien gegeben: Die Gemeinde habe ein Klagerecht und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt sei zulässig. Sie müsse bis zum 11. Dezember eingereicht sein. Über die Erfolgsaussichten äußerte sich Baumann im öffentlichen Teil der Sitzung nicht. Er machte aber klar: Wenn nicht geklagt wird, ist der Planfeststellungsbeschluss unverrückbar und nicht mehr durch Klagen von der Gemeinde oder anderen angreifbar. Die Vertreter der Landwirtschaft hatten sich ebenfalls im öffentlichen Teil der Sitzung geäußert. Dirk Gerling, Bezirksgeschäftsführer des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd, erklärte, dass er den landwirtschaftlichen Betrieben rate, sich der Klage anzuschließen. Es gehe hier um die Abwägung: 1000 Quadratmeter Trockenrasen, den man sichern könnte, oder die Existenz der Landwirte. Tim Henninger von der Landwirtschaftkammer Rheinland-Pfalz betonte, dass seine Organisation in ihrer Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren angemerkt habe, dass die Wiesen auf dem Deich mit „Erhaltungszustand C“ eingestuft seien. Ihr Charakter sei nur „mittel bis schlecht“ ausgeprägt. „Wir haben das der Genehmigungsbehörde vorgetragen und keine Antwort bekommen“, so Henninger. Außerdem gab er zu Bedenken, dass, sollte der neue Deich gebaut werden, die 14 Hektar Ackerland, die dann von altem und neuen Deich eingeschlossen wären, nachhaltig schwerer zu bestellen wären. Dadurch müssten die Landwirte mehr Pflanzenschutzmittel und Dünger verwenden. „Das sollte auch berücksichtigt werden“, sagte Henninger.

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