Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Ist das gemütliche Getränk am Abholschalter erlaubt?

Derzeit fast im Dauereinsatz: Ordnungsbehörde der Stadt.
Derzeit fast im Dauereinsatz: Ordnungsbehörde der Stadt.

Der Kommunale Vollzugsdienst hat’s nicht leicht. Die Corona-Kontrollen halten die städtischen Mitarbeiter auf Trab. Was und wie sie überprüfen, ist diskutabel. Eine Einordnung.

Jetzt auch noch die Maskenpflicht! Vieles bleibt derzeit am Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) hängen. Eine Anfrage zu seiner Kontrollbilanz seit dem zweiten Corona-Lockdown blieb zwei Tage lang unbeantwortet – zu viel zu tun. Acht Personen sind letztlich für das Thema in Speyer zuständig, wenn ihnen die Polizei nicht unter die Arme greift. Am Sonntag ist das geschehen: Die Beamten sind – wie berichtet – bei zwei Gaststätten tätig geworden. Diese dürfen derzeit ja nur als Abholstelle geöffnet sein, aber es hatten sich an Stehtischen vor den Lokalen in der Speyerer Innenstadt Menschengruppen gebildet, denen die Polizei verbotenen „Direktkonsum“ des Erworbenen vorwirft.

Natürlich ist das immer auch Auslegungssache. Am Freitag war zeitweise niemand eingeschritten, als Polizei und KVD die „Querdenker“-Demo am Altpörtel bewachten und sich an einem Lokal nicht einmal 100 Meter entfernt dieselben Missstände eingestellt hatten. Was tun, wenn sich jemand beim Warten auf die Abhol-Speise ein Getränk reichen lässt? Nach den Buchstaben der jetzigen Corona-Bekämpfungsverordnung wohl: eingreifen. Ist in Speyer nicht immer geschehen.

Die Stadt beantwortet die Frage, wie in solchen Fällen vorzugehen ist, nicht allgemeingültig. Sie wartet nun nach Mitteilung ihrer Pressestelle „den Eingang der Einsatzmeldung der Polizei ab, um anschließend zu prüfen, gegen welche Vorschriften verstoßen wurde“. Gegebenenfalls werde dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren über die Rechtsabteilung der Stadt angeregt. Corona macht’s keinem einfach. Es gilt jedoch: Ein gewisser Kontrolldruck sollte schon zu spüren sein, weil derzeit nicht alle wissen, was das Beste für die Allgemeinheit ist.

x