Speyer
Hintergründe und Reaktionen zu den Ausgangsbeschränkungen ab Montag
Wie ist die Infektionslage?
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) meldete am Freitag 31 neue bestätigte Coronavirus-Infektionen in Speyer. Somit haben sich seit Beginn der Pandemie 956 Speyerer nachweislich mit Sars-CoV-2 angesteckt. Der Tod einer weiteren Person im Zusammenhang mit Corona wurde am Freitag ebenfalls gemeldet. Es ist der achte Speyerer Todesfall seit dem Frühjahr. Laut LUA gibt es derzeit rein rechnerisch 594 aktive Fälle in der Stadt. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner stieg am Freitag auf 322,4. Speyer hat nach Ludwigshafen (374,4) die zweithöchste Inzidenz im Bundesland. Landesdurchschnitt: 130,5.
In Speyer gibt es laut Gesundheitsamt und Stadtverwaltung einige Schwerpunkte des Infektionsgeschehens. Dazu gehören die Lebenshilfe, die Erstaufnahmeeinrichtung in der Kaserne, das St.-Vincentius-Krankenhaus und die beiden Seniorenresidenzen Salier-Stift und Storchenpark. Nun sind Fälle in zwei weiteren Pflegeeinrichtungen aufgekommen: Im Haus Edelberg sind zwei Bewohner infiziert, im Awo-Seniorenhaus drei, teilte das auch für Speyer zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises auf Anfrage mit. Eine Reihentestung solle noch in dieser Woche erfolgen.
Für wen gilt die Ausgangssperre?
Wenn die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Speyer in Kraft treten, dürfen sich nach Auskunft der Stadtverwaltung nur Personen im Freien aufhalten, die dafür einen „triftigen Grund“ haben. Alle anderen müssen zwischen 21 und 5 Uhr zuhause bleiben. Ein triftiger Grund liege zum Beispiel vor, wenn sich jemand auf dem Weg zur Arbeit befindet oder alleine mit dem Hund Gassi geht, erläutert Verwaltungssprecherin Annika Siebert auf Anfrage. Polizei und Ordnungsamt sollen die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen kontrollieren. Wer sich nicht daran hält, dem drohen laut Stadt Bußgelder – wie hoch diese ausfallen, sei noch „in der Abstimmung“. Die Verwaltung wird ihre neue Allgemeinverfügung, in der auch die Ausgangsbeschränkungen geregelt sind, nach Erlass des Landes ab Montag, 7. Dezember, in Kraft setzen, informiert sie. Sie soll bis Sonntag, 20. Dezember, gelten.
Was gilt noch ab Montag?
Die Stadt verfügt ab Montag auch eine allgemeine Ladenöffnungszeit von 5 bis 21 Uhr sowie ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit. Besuche in Seniorenheimen werden auf maximal eine Person am Tag pro Bewohner begrenzt. Zudem darf der Besuch laut Stadt nun nicht mehr länger als eine Stunde dauern.
Wie wird der Schritt begründet?
„Angesichts des Infektionsgeschehens sollen private Treffen und insbesondere Feiern weiter reduziert werden sollen, da hier ein Großteil der Infektionen auftritt“, erläutert die Stadt. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) sagt: „Wir sehen keine andere Möglichkeit mehr, um die Reißleine für die Gesundheitsversorgung zu ziehen.“ Der Anstieg sei nicht mehr anders einzudämmen. Es sei bedauerlich, dass das Land nicht schon vor drei Wochen den von der Stadt vorgeschlagenen Besuchsbeschränkungen für Altenheimen zugestimmt habe und dass zuletzt auf eine defensivere Teststrategie gesetzt worden sei. Die Stadt sei zwar kein Träger der öffentlichen Gesundheitsversorgung, werde jetzt aber wieder in eigener Verantwortung Reihentests an Kitas veranlassen, sofern es dort – wie aktuell – einen Infektionsfall gebe. „Ich sehe, dass der bisherige Light-Lockdown ins Leere läuft“, betonte Seiler. Dem Gesundheitsamt seien aufgrund der hohen Fallzahlen in der Vorderpfalz seit vier bis fünf Wochen keine verlässlichen Kontaktnachverfolgungen mehr möglich.
Welche Reaktionen gibt es?
Sie sind geteilt. Auf Seilers Erklärungen am Donnerstag im Hauptausschuss hin zog etwa Johannes Jaberg (Grüne) das Ausgangsverbot in Zweifel, zumal abends die Straßen fast leer seien. „Wir machen viel kaputt und zerstören wirtschaftliche Existenzen“, warnte er vor Folgeschäden. Stimmungsbild im RHEINPFALZ-Facebook-Auftritt: ungefähr halbe-halbe. 21 Mal „Gefällt mir“, 22 wütende Gesichter. Die Kommentare im sozialen Netzwerk sind kritisch. Nutzer schreiben etwa: „Man kann doch sowieso nirgends hin, wieso noch eine Ausgangssperre verhängen?“ Oder: „Macht lieber die Kirchen und Schulen zu oder wird das Virus jetzt nachtaktiv?“
„Was soll das?“, fragt mit Peter Knuth (77) ein Speyerer, der in der Maximilianstraße wohnt und die dortige Maskenpflicht lobt, für die Ausgangssperre aber kein Verständnis aufbringt. Er hat sich an die Redaktion gewandt, weil er glaubt, auf der Basis eigener Erfahrungen einschätzen zu können, wo derzeit Fehler in der Pandemiebekämpfung gemacht werden. Er habe in Quarantäne gehen müssen, nachdem seine Tochter positiv auf das Virus getestet war, aber den Bescheid darüber erst eine Woche nach deren Ende erhalten. „Das sind liebe Leute im Gesundheitsamt, aber man erreicht sie nicht – nicht telefonisch und nicht schriftlich“, sagt er. Sie arbeiteten „mit vorsintflutlichen Methoden“, was sie viel Zeit koste. „Die Rückverfolgbarkeit ist der Schlüssel von allem, da müsste etwas passieren.“
Wer darf noch zur Schule gehen?
Wechselunterricht für die Klassen acht bis zwölf gilt in Speyer bereits seit Mittwoch. Am Donnerstag kam eine Anweisung hinzu, die für Verwunderung am Schwerd-Gymnasium gesorgt hat. 39 Schüler und 14 Lehrer mussten sich in Quarantäne begeben, weil ihre Corona-Warn-App auf „rot“ gesprungen war. „Es ergibt sich aus unserer Sicht kein konkretes Muster, warum plötzlich so viele Personen am ,Schwerd’ über Nacht eine Änderung von grün auf rot festgestellt haben“, so Schulleiter Erich Clemens, der beim Gesundheitsamt nachfragte. Laut Stadt und Schulaufsicht müssen diese Quarantäneaufforderungen befolgt werden. Darüber wurden die Eltern informiert. Lehrer in Quarantäne könnten Fernunterricht erteilen, so eine Sprecherin der Schulaufsicht. Sie wisse aber auch von Fällen, in denen Handys vor Klassenarbeiten eingesammelt und nebeneinandergelegt worden seien, was die App beeinflussen könne. Bei solchen Erklärungen könnten die Gesundheitsämter Entwarnung geben.