Speyer Hartnäckiger Bauherr

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Eines kann man ihm nicht abstreiten, dem Mann aus Speyer-Nord: Er ist von außergewöhnlicher Hartnäckigkeit. Und er beschäftigt mit seiner etwas eigenwilligen Auslegung öffentlicher Vorschriften in regelmäßigen Abständen den Speyerer Stadtrechtsausschuss, mitunter sogar als nächsten Schritt das Verwaltungsgericht.

Dort hatte er bei einer anderen Streitfrage vor einiger Zeit zwar obsiegt. In der Auseinandersetzung um die Höhe des Dachgeschosses seines Mehrfamilienhauses aber hatten die Neustadter Richter die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung bestätigt, die nicht mehr als zwei Meter Höhe zulassen will. Das hinderte den Bauherren freilich nicht, einen Bauantrag mit dem Ziel einer Nutzungsänderung einzureichen. Diesem Vorhaben zeigt das Bauamt die kalte Schulter, weil es seiner Meinung nach zu einer Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl führen würde. Diese beschreibt das Verhältnis der Geschossflächen innerhalb eines Gebäudes zur Fläche des Baugrundstücks.

Nachdem der Dauer-Kontrahent sich nicht mehr gemeldet habe, sei sein Antrag zurückgewiesen worden, erklärte der zuständige Sachbearbeiter nun vor dem Rechtsausschuss. Das Gleiches wird wohl mit seinem Widerspruch gegen die Zurückweisung passieren, mit dem er die Verwaltung gleichzeitig zur Erteilung einer Baugenehmigung verpflichten wollte.

Vermutlich sehen sich die beiden Parteien auch in dieser Frage vor dem Verwaltungsgericht wieder.

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