Speyer Grundstücke am Russenweiher sollen auf den Markt

Mehrere Grundstücke am Russenweiher sind von der neuen Grundsteuer C betroffen.
Mehrere Grundstücke am Russenweiher sind von der neuen Grundsteuer C betroffen.

Die Stadtverwaltung ermittelt aktuell alle Grundstücke, die von der 2025 eingeführten Grundsteuer C betroffen sind.

Das teilte Robin Nolasco, Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung und Bauwesen, am Donnerstagabend im Stadtrat mit. Der Hebesatz für die Grundsteuer wird in Speyer seit vergangenem Jahr nach Nutzungsarten unterschieden. Die Grundsteuer A gilt für Land- und Forstwirtschaft. B gilt für private oder gewerbliche Grundstücke und C für baureife, aber unbebaute Grundstücke. Der Hebesatz liegt für noch bebaubare Grundstücke bei 1000 Punkten. 962 Punkte sind es für Geschäftsgrundstücke und 500 für Wohngrundstücke. Im Baugebiet Russenweiher betreffe die Grundsteuer C sieben Grundstücke, sagte Nolasco auf Anfrage der AfD. Dort sollten die Grundstücke nach dem Einheimischen-Modell dem Markt zugeführt werden. Die konkrete Umsetzung müsse noch geklärt werden. Dem Stadtrat sollen laut Nolasco noch in diesem Jahr alle Modalitäten zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Vorgehen könnte dann modellhaft für andere Grundstücke in kommunalem Besitz sein.

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