Speyer Gericht: Zimmervermietung in umgestaltetem Bordell bleibt untersagt
Im Dezember hatte schon das Verwaltungsgericht Neustadt nein gesagt, jetzt wurde dies im Eilrechtsschutzverfahren vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt: Ein zur „Zimmervermietung“ umgestaltetes Bordell in Speyer muss geschlossen bleiben.
Bordellbetriebe dürfen ihre Dienstleistungen seit Monaten wegen der jeweiligen Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes nicht mehr anbieten. Ein Speyerer Betrieb wurde deshalb laut Betreiber so umgestaltet, dass es seitdem als private Zimmervermietung firmierte. Name: „Schweden-Hostel“. Was die Gäste in den angemieteten Zimmern machten, sei ihnen nicht bekannt, so die Inhaber. Die Stadt machte das „Hostel“ dicht, und nun hat ein zweites Gericht die Nutzungsuntersagung bestätigt. Eindruck der Richter in Koblenz: dass „der Schwerpunkt der Leistung nicht in der Überlassung zu Wohn- und Schlafzwecken liege, sondern damit bewusst die Möglichkeit eingeräumt werden solle, in den Räumen sexuelle Dienstleistungen von Prostituierten in Anspruch zu nehmen“. Die Frauen hätten zum Teil innerhalb des Betriebsgebäude in tageweise für 10 Euro angemieteten Räumen gewohnt. Zu den „Gesamtumständen“ gehöre auch, dass über die Verlinkung auf einer Website eine Kontaktaufnahme zu Prostituierten ermöglicht werde, so die Richter.