Speyer Geflügelpest: Veterinäramt gibt Tipps zur Vorsorge

LUDWIGSHAFEN. Nachdem es in Europa zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen ist, bittet die Ludwigshafener Kreisverwaltung als Veterinäramt für den Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer alle Geflügelhalter, besondere Vorkehrungen zu treffen. Damit soll einer Ausbreitung dieser hoch ansteckenden Krankheit vorgebeugt werden.
Besonders empfänglich für das Virus sind nach Angaben der Fachleute Hühner und Puten. Aber auch anderes Geflügel wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Gänse, Enten oder Wildvögel könne leicht erkranken. Als mögliche Einschleppungsquelle für das Virus in Geflügelbestände nennen die Experten wildlebendes Wassergeflügel, aber auch andere Wildvögel könnten den Erreger weitertragen. Sei ein Bestand infiziert, werde das Virus oft durch Personen oder verschmutzte Geräte wie Transportboxen und Fahrzeuge weitergetragen. Private wie gewerbliche Halter sollten daher in den nächsten Wochen darauf achten, dass ihr Geflügel keinen Kontakt zu Wildvögeln hat. Dasselbe gelte für Futter, Streu und Geräte. Außerdem dürfe Freilandgeflügel nur an Stellen gefüttert werden, an die keine Wildvögel gelangen können. Trinkwasser, das Wildvögeln zugänglich ist, dürfe nicht benutzt werden. Wer gehäufte Todesfälle, unklare Krankheitsfälle oder einen starken Einbruch der Legeleistung registriere, sollte eine rasche Untersuchung auf Geflügelpest in die Wege leiten. Die Geflügelpest-Verordnung verlange zudem ein Register, in dem Zu- und Abgänge von Geflügel – einschließlich der Namen des Transporteurs und Empfängers – festgehalten werden. Wer mehr als 100 Tiere in seinem Bestand halte, sei verpflichtet, täglich eine Liste über verendete Tiere zu führen. Bei mehr als 1000 Tieren seien außerdem Aufzeichnungen über die tägliche Legeleistung gefordert. Sinnvoll ist es laut Veterinäramt, die Ställe nur mit Schutzkleidung und Plastiküberziehern auf den Schuhen zu betreten. Hobbyhaltern empfehlen die Experten, bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel auf Gesundheitszustand und Herkunft zu achten. Weil Geflügelpest eine anzeigepflichtige Tierseuche sei, müsse jeder Verdacht auf die Krankheit sofort beim Veterinäramt gemeldet werden. (rhp)