Speyer Gefahrstofflager im US-Depot muss nicht stillgelegt werden
Das Lager im US-Depot Germersheim, wo bis zu 1200 Tonnen Gefahrstoffe gelagert werden dürfen, muss nicht stillgelegt werden. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Neustadt mitgeteilt, das am Freitag den entsprechenden Eilantrag eines Anwohners abgelehnt hatte.
Bei dem Anwohner handelt es sich um Dietmar Bytzek, den Vorsitzenden der Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“ (BI). Er hatte argumentiert, dass das 2009 von der Kreisverwaltung Germersheim immissionsschutzrechtlich genehmigte Lager stillgelegt werden muss, weil es ohne Genehmigung betrieben werde. Diese sei am 18. Januar 2014 erloschen. Das Verwaltungsgericht hingegen schreibt, dass die Geltungsdauer der Genehmigung im Dezember 2012 bis 18. Januar 2014 verlängert und der Probebetrieb am 17. Januar 2014 aufgenommen worden sei. Und laut Genehmigung gelte der Probebetrieb als Inbetriebnahme. Das Gericht lehnte den Eilantrag im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass der Antragsteller keinen Anspruch gegen den Landkreis auf Stilllegung der Anlage habe, zumal der Kreis dafür nicht zuständig sei. Entgegen der Auffassung des Antragstellers, wonach das Gefahrstofflager keine militärische Anlage ist, stellte das Gericht klar, dass das sehr wohl der Fall sei. Und zwar „weil sie von aufgrund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen genutzt werde und die gelagerten giftigen und brandfördernden Stoffe im Rahmen der militärischen Aufgaben dieser Truppen anfielen“. Aber selbst dann, wenn die Kreisverwaltung zuständig gewesen wäre, hätte Bytzek, der etwa 700 Meter vom Gefahrstofflager entfernt wohnt, keinen Anspruch auf Stilllegung des Lagers gehabt. Denn, so das Gericht, „allein aus dem Umstand, dass eine Anlage ohne die erforderliche Genehmigung betrieben werde – was der Antragsteller behaupte – lasse sich ein Anspruch des Nachbarn auf behördliches Einschreiten nicht herleiten“. Gegen das Verwaltungsgerichtsurteil kann binnen zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde eingelegt werden. Von dieser Möglichkeit will Bytzek jedoch keinen Gebrauch machen, sagte er gestern. Er sieht in dem Urteil in erster Linie den Streit um die Zuständigkeit zwischen Kreisverwaltung und Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) beendet. Dieses wolle die BI nun zum behördlichen Einschreiten auffordern; denn das Gericht habe festgestellt, dass das Gefahrstofflager im US-Depot analog zu einem zivilen Gefahrstofflager überwacht werden muss. Und daran hat es laut wiederholter Kritik der BI in der Vergangenheit gehapert (wir berichteten). Die Sachargumente seien in diesem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht weniger gewürdigt worden, sagte Bytzek, der nun auf die Hauptverhandlung hofft. Auch sei der Brand auf dem Gebäude des Gefahrstofflagers vor wenigen Wochen (wir berichteten am 19. Juli) nicht in die Urteilsbegründung eingeflossen.