Speyer Flohmärkte: Strenges Ordnungsamt

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Flohmarkt ist nicht am bevorstehenden Mantelsonntag. Die Stadt hat Veranstalter Ludwig Friedt das beantragte Angebot am verkaufsoffenen Sonntag mit Hinweis auf das geltende Landesgesetz untersagt. Bei der Auslegung der neuen Vorschriften gibt es nicht nur Unterschiede zwischen dem Marktveranstalter und der Speyerer Verwaltung. Andere Kommunen haben andere Lösungen gefunden.

Seit Inkrafttreten der Landesverordnung für Messen, Märkte und Ausstellungen im April dürften bei Flohmärkten ausschließlich Gebrauchtwaren angeboten werden, erläutert Stadt-Sprecherin Barbara Fresenius die Absage. „Das ist mir klar“, betont Friedt auf RHEINPFALZ-Nachfrage. „Deshalb gibt es bei mir an verkaufsoffenen Sonntagen keine gewerblichen Anbieter. Das habe ich der Stadt zugesagt.“ Seit Jahren betreibt er zweimal wöchentlich einen Flohmarkt auf dem Güterbahnhofsgelände an der Burgstraße, bis zum diesjährigen Frühlingsfest auch an verkaufsoffenen Sonntagen. Das vom Ordnungsamt verlangte vorläufige Anbieterverzeichnis zur Vorlage bei der Industrie- und Handelskammer verweigere der Markt-Betreiber, weist Fresenius auf fehlende Unterlagen hin. Sie sagt: „Zu seinen Beschickern zählt eine Vielzahl gewerblicher Anbieter.“ Die regelmäßige Beteiligung an solchen Märkten mache eine Reisegewerbekarte beziehungsweise eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Das gelte auch für Trödler, die beispielsweise einmal wöchentlich auf dem gleichen Flohmarkt ausstellten. Nicht vergleichbar damit seien „nicht auf Dauer ausgerichtete“ Flohmärkte in Pfarreien, Kindergärten oder bei der Lebenshilfe: Amateure böten hier ausgediente Kleidung, Haushaltsgegenstände oder Spielwaren an. „Dabei werden keine Gebrauchtwaren eingekauft oder eingesammelt und mit Gewinn weiterverkauft – im Gegenteil: Häufig kommen die Erlöse sozialen, caritativen oder gemeinnützigen Zwecken zugute“, sagt Fresenius. Friedt sei bereits mehrfach über die Rechtslage informiert worden. „Die Stadt will den ursprünglichen Flohmarkt-Gedanken unterstützen und deshalb solche Flohmärkte genehmigen, die auch wirklich Flohmärkte sind“, berichtet sie. Friedt sagt, auf solche Probleme stoße er nur in Speyer. „Die strenge Auslegung des neuen Gesetzes bedeutet, dass jeder Anbieter eine Reisegewerbekarte vorlegen und sogar der Imbissstand wegfallen muss.“ Auf seine Flohmärkte könnten Anbieter ohne Anmeldung kommen, erklärt Friedt das Verfahren, das die Vorlage einer vorläufigen Liste unmöglich mache. Sowohl in Baden als auch in Germersheim dürfe er Flohmärkte an verkaufsoffenen Sonntagen veranstalten. „Am 9. November bin ich zum Beispiel in Germersheim.“ Stadtbeigeordneter Norbert König und Frank Ohmer, Mitarbeiter des Germersheimer Ordnungsamts, bestätigen auf Anfrage die Genehmigung. „Das ist Auslegungssache“, meint Ohmer. Friedt halte den Flohmarkt an Sonntagen zu ähnlichen Bedingungen wie an den Wochentags-Flohmärkten in Germersheim ab, allerdings ohne Neuwaren. „Wir sind noch in der Findungsphase“, sagt der Neustadter Beigeordnete Georg Krist über den künftigen Umgang mit Sonntags-Flohmärkten. Das neue Gesetz betreffe neben Flohmärkten auch Zierfischbörsen und Sonntagstermine im Saalbau, Neustadts „Stadthalle“, benannte er weitere Folgen. (kya)

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