Speyer
Führerschein weg nach Drogenkonsum: Streit wegen Gutachten
Die Ernte hatte der Mann damals mit einem Freund geteilt, der ihm Rat und Hilfe bei der Aufzucht gab. Das Cannabis hatte der Frührentner, wie er damals vor Gericht glaubhaft versicherte, gegen seine quälenden Rückenschmerzen konsumiert. Die polizeiliche Durchsuchung Ende November 2017, bei der die Pflanzen entdeckt wurden, habe ihm solchen Schrecken eingejagt, dass er den vorher seit seinem 16. Lebensjahr recht regelmäßigen Konsum eingestellt und sich aus eigenem Antrieb in eine stationäre Entgiftung begeben habe. Drogenberatungsgespräche und Screenings gehörten zu seinen Bewährungsauflagen.
Die Fahrerlaubnisbehörde hatte ihm wegen dieser Verurteilung die Fahrerlaubnis im November 2019 entzogen und sofortigen Vollzug angeordnet. Dem hatte der Betroffene widersprochen und Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Neustadt eingelegt – insoweit erfolgreich, als die Stadt den sofortigen Vollzug im Juni wieder zurücknahm. Seitdem nimmt der Widerpruchsführer wieder mit dem Auto am Straßenverkehr teil.
Um den – durch den Widerspruch aufgeschobenen – Entzug der Fahrerlaubnis aus der Welt zu schaffen, muss der Betroffene unter anderem nachweisen, dass er mindestens ein Jahr drogenfrei lebt. Die Behörde hat zudem die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet, dass der Mann zur Führung eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Seit seiner Verurteilung im September 2019 hat der Speyerer Drogenscreenings machen lassen, allesamt negativ, wie sie seine Bewährungsauflagen verlangen, und sie auch der zuständigen Behörde der Stadt vorgelegt. Das letzte Screening fand Mitte September statt, also nur wenige Wochen vor Ablauf der Jahresfrist. Zwar hatte er im Gerichtsverfahren angegeben, seit der polizeilichen Hausdurchsuchung im November 2017 keine Drogen mehr konsumiert zu haben, doch für den verlangten Nachweis waren die Screenings notwendig.
Unterschiedliche Auffassungen
Damit sei jedoch dem Verlangen der Fahrerlaubnisverordnung genüge getan, argumentierte der anwaltliche Vertreter des Mannes, Tobias Hahn aus Speyer, mit Belegen aus der Rechtsprechung. Ein Gutachten brauche es nicht zusätzlich, Hahn verwies auch auf das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt, das ja zur Zurücknahme des Sofortvollzugs geführt habe.
Die Vertreterinnen der Fahrerlaubnisbehörde sahen das ganz anders: Der Sofortvollzug sei nur an einem Formfehler gescheitert, das Gesetz verlange hier das Gutachten, ohne das sie eine andere Entscheidung treffen könnten. Auch sie konnten ihren Standpunkt mit Rechtsprechung belegen. „Bei einem Konsum über so lange Zeit – wollen Sie etwa das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer eingehen?“, fragte eine Sachbearbeiterin. Eine Entscheidung wird schriftlich nach der Sitzung ergehen.