Speyer Einbrecher hilft Polizei

Ein 26-jähriger Mann aus Dudenhofen ist vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Speyer wegen Besitzes von Cannabis und Amphetaminen zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden.
Die Sache war ans Licht gekommen, weil ein Einbrecher versucht hatte, aus dem Haus des Angeklagten Betäubungsmittel zu stehlen. Als er von der Polizei erwischt wurde, durchsuchte diese das Haus und fand reichlich Cannabis, nämlich einschließlich allen Pflanzenmaterials fast 400 Gramm, sowie Pflanzenlampen, Ventilatoren und Dünger. Hinzu kamen 26,5 Gramm Amphetamine. Bei einem ersten Verhandlungstermin hatte der Angeklagte gesagt, die Sachen seien vom Vorbesitzer des Hauses. Der Verdacht auf Handel hatte sich allein aus der Menge des Pflanzenmaterials ergeben, das allerdings einen sehr niedrigen Wirkstoffgehalt gehabt hatte. Weitere Ermittlungsergebnisse auf Handel gab es nicht. Bei dem Verhandlungstermin waren auch zwei Zeugen vernommen worden, die dem Angeklagten beim Umbau geholfen hatten. Beide sagten aus, dass sie weder Geruch noch „Kundschaft“ bemerkt hatten. Für den neuen Termin in der vergangenen Woche waren der Vorbesitzer des Hauses und der Einbrecher, der mittlerweile rechtskräftig verurteilt ist, als Zeugen geladen. Der Vorbesitzer sagte aus, dass er das Haus komplett ausgeräumt verkauft habe. Von ihm selber sei lediglich die Kücheneinrichtung sowie ein alter Tisch. Mit Cannabis oder Amphetaminen habe er niemals zu tun gehabt. Der Einbrecher musste von der Polizei geholt werden, weil er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen war. Er wurde darüber belehrt, dass er, weil er bereits verurteilt worden ist, kein Recht mehr auf Zeugnisverweigerung habe und auch der Wahrheitspflicht unterliege. Zu seinem Motiv für den Einbruch sagte er, dass er gehört habe, in dem Haus gäbe es Cannabis. Von Handel habe er jedoch nichts gehört. Es seien eben Gerüchte gewesen, und wie es bei Gerüchten so sei, wisse er nicht, wann oder von wem er das gehört habe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah in ihrem Plädoyer die Anklage in vollem Umfang als erwiesen an und beantragte ein Jahr und sieben Monate Haft. Verteidiger Winfried Müller wies darauf hin, dass sich der Verdacht auf Handel keineswegs bestätigt habe und auch die Vorstrafen – drei Fälle von Fahren ohne Führerschein – nicht einschlägig seien. Das Urteil lautete auf ein Jahr und vier Monate Haft – ohne Bewährung. Dass der Angeklagte bei der Tat noch für das Fahren ohne Führerschein unter Bewährung gestanden hatte, fiel dabei schwer ins Gewicht.