Speyer Ehrenamtskarte in der Warteschleife

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Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung die Ehrenamtskarte eingeführt und die Stadt-, Gemeinde- sowie Kreisverwaltungen angeregt, sich daran zu beteiligen. Wie weit ist das in Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis gediehen?

Nachdem sich der Speyerer Stadtrat in seiner Sitzung am 17. September einstimmig für die Einführung der Ehrenamtskarte ausgesprochen habe, „bereitet die Stadt derzeit das Vorhaben vor, das heißt, sie prüft eigene Angebote und ist auf der Suche nach Partnern“. Das teilt die städtische Pressesprecherin Barbara Fresenius auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Sie verweist auf den von den Fraktionsvorsitzenden Gottfried Jung (CDU) und Walter Feiniler (SPD) gemeinsam gestellten Antrag. Darin heißt es: „Viele Menschen betätigen sich in verschiedener Weise ehrenamtlich, im Sport, der Kultur im Sozialen, bei Hausaufgabenhilfen oder bei der Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Ohne dieses Engagement müsste die Stadt aktiv werden, sonst könnten bestimmte Leistungen nicht erbracht werden“. Im weiteren Verlauf des Antrags gehen die Fraktionsvorsitzenden auf die Vorgabe der Landesregierung ein und beschreiben, wie Rheinland-Pfalz das Engagement belohnt: „zum Beispiel durch verbilligte Eintritte zu Burgen, Schlössern und Museen in unserer Nähe“. Jung und Feiniler beantragten, dass die Stadt „eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Land abschließt und mindestens zwei Vergünstigungen für Karteninhaber bereitstellt, idealerweise in kommunalen Einrichtungen. Dies als Dankeschön und Anerkennung für das vielfältige Engagement der Speyerer Bürgerschaft“. Ähnlich wie die Speyerer Stadtverwaltung reagiert die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises. Die Anfrage dieser Zeitung beantwortet deren Pressesprecher Stefan Kopf wie folgt: „Der Kreis begrüßt die Einführung der Ehrenamtskarte als sinnvolle Möglichkeit, den ehrenamtlich Engagierten über Vergünstigungen eine Anerkennung zurückzugeben. Aktuell prüft die Kreisverwaltung auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD die Einführung.“ Wenn das dem Kreis möglich sei, „wird die Kreisverwaltung dem Kreistag einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten“. Der Kreistag entscheide dann über die Einführung. (wk)

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