Speyer
Dudenhofen: Ortsbürgermeister Peter Eberhard rügt Ratsmitglied Jürgen Creutzmann
Peter Eberhard (CDU) tritt am Mittwochabend nach zehn Jahren als Ortsbürgermeister von Dudenhofen ab. Auf Antrag der CDU hat er zuletzt Ratsmitglied Jürgen Creutzmann (FDP) gerügt. Es ging um die Verletzung der Schweigepflicht bei der Diskussion um den Kauf des Pfarrheim-Geländes.
Die CDU-Fraktion hatte den Ortsbürgermeister aufgefordert, von seinem Initiativrecht zur Ahndung von Pflichtverstößen Gebrauch zu machen. Die CDU war der Auffassung, dass Creutzmann nach der Ratssitzung kurz vor den Kommunalwahlen im Mai gegen seine Schweigepflicht als Ratsmitglied verstoßen hat, weil er die Information über den Kaufpreis des Pfarrheim-Geländes einem anwesenden RHEINPFALZ-Vertreter weitergegeben habe. Die CDU hatte eine Geldstrafe für Creutzmann gefordert (wir berichteten mehrfach). Für die Geldstrafe wäre eine Mehrheit im Ortsgemeinderat notwendig gewesen. Dort arbeiten künftig SPD, Grüne und FDP zusammen. Deren Vertreter hatten gegenüber der RHEINPFALZ bereits angekündigt, gegen eine Geldstrafe für Creutzmann zu stimmen.
Peter Eberhard teilt in einem Schreiben an die Fraktionen mit, dass er als scheidender Ortsbürgermeister dieses Verfahren nicht mehr aufgegriffen hätte. Durch den Antrag der CDU und die verschiedenen Presseartikel erwarten die Bürger jedoch eine Bewertung des Falles.
Aussage in Sitzung entscheidend
Eberhard sagt, dass er nicht gesehen habe, dass Creutzmann die Daten an den Pressevertreter weitergab. Jedoch habe Creutzmann trotz seines Hinweises auf die Schweigepflicht im öffentlichen Sitzungsteil praktisch den Kaufpreis in Höhe von rund einer dreiviertel Million Euro verraten, als er den für den Kauf notwendigen Beschluss mit dieser Summe bezifferte. Das sei eine bewusste Aussage mit dem Ziel gewesen, die Öffentlichkeit zu informieren. Dadurch liege ein Verstoß gegen die Schweigepflicht vor, schreibt der Ortsbürgermeister. Durch die Nennung sei nicht auszuschließen gewesen, dass der Ortsgemeinde und dem Verkäufer – der Kirchengemeinde – Nachteile entstehen. Auf Nachfrage sagt Eberhard, dass er in diesem Fall auch um Rechtsauskunft des Gemeinde- und Städtebunds gebeten habe. Sowohl die Fachleute als auch er kommen zu dem Schluss, dass die von der CDU geforderte Geldstrafe bei Creutzmann in Anbetracht dessen „großen langjährigen ehrenamtlichen kommunalpolitischen und sozialen Engagements“ in Dudenhofen nicht gerechtfertigt wäre. Stattdessen erhält Creutzmann von Eberhard eine „formlose Rüge im Sinne einer Verwarnung“. Damit sei die Sache abgeschlossen, sagt der Ortsbürgermeister, der diesen Fall nicht seinem SPD-Nachfolger Jürgen Hook weiterreichen wollte, weil dieser zum Zeitpunkt der betreffenden Ratssitzung noch nicht in die aktuelle Kommunalpolitik involviert gewesen sei.
Jürgen Creutzmann wollte die Rüge auf RHEINPFALZ-Anfrage „nicht groß kommentieren“. Er sei nach wie vor der Auffassung, dass er nicht gegen die Schweigepflicht verstoßen habe. Die Rüge nehme er zur Kenntnis. Für ihn sei die Sache damit abgeschlossen, sagt Creutzmann.