Speyer Bieter bleiben geheim

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Die Arbeit der Kommunalpolitiker steht seit Juli unter größerer Beobachtung: Denn die Bürger können bei den Ausschuss-Sitzungen zuhören. Sie erfahren, wie die Ausschüsse, in denen Ratsmitglieder und berufene Bürger vertreten sind, diskutieren, Empfehlungen für den Gemeinderat vorformulieren und Entscheidungen treffen. In der jüngsten Sitzung von Dudenhofener Ausschüssen hat es aber auch Kritik am neuen Transparenzgesetz gegeben. Denn wegen der neuen Öffentlichkeit werden Namen von Bietern nicht mehr genannt.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) wollte mit dem Transparenzgesetz, das seit Juli in Rheinland-Pfalz gilt, die „Entscheidungen von Politik und Verwaltung nachvollziehbarer werden“ lassen. Genau dies bezweifeln Gemeinderatsmitglieder aus Dudenhofen. SPD-Mann Werner Löffler nannte das neue Transparenzgesetz des Landes jüngst in einer Ausschuss-Sitzung gar ein „Intransparenzgesetz“, er sieht den Gemeinderat zum „Abnickorgan“ degradiert. Der Dudenhofener SPD-Mann bezieht sich mit seiner Kritik auf eine Regelung bei der Vergabe von Aufträgen. Denn die Mitglieder von Ausschüssen und Gemeinderäten dürfen nun nicht mehr erfahren, wer sich alles für einen Auftrag der Gemeinde beworben hat und für welche Summe die Bieter den Auftrag ausführen würden. Das sei früher anders gewesen: Da habe man die Angebote gekannt, und auch gewusst, wer die unterlegenen Bieter waren. Oder wie es Reinhard Burck (Grüne) formuliert: „Früher war’s transparent dargestellt.“ Auftragsvergaben müssen nun grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen behandelt werden. Die Bürger müssen den Sitzungssaal allerdings verlassen, wenn Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner dem entgegenstehen, heißt es im geänderten Paragrafen 35 der Gemeindeordnung. Der Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen, Stefan Schall, hatte die neue Regelung vergangene Woche in einer Dudenhofener Ausschuss-Sitzung erklärt, und er hatte sich im Nachgang auch noch mal bei der Kommunalaufsicht im Ludwigshafener Kreishaus kundig gemacht, wie es mit dem Namen des Gewinners der Ausschreibung aussieht. Darf der überhaupt noch in öffentlicher Ausschuss-Sitzung genannt werden? Ja, sagt Hubert Schäfer von der bei der Kreisverwaltung angesiedelten Kommunalaufsicht, seiner Auffassung nach schon: Den Namen und den Angebotspreis des Gewinners zu nennen, sei in Ordnung. Mehr sei aber schon nicht mehr drin. Zur Tatsache, dass bei öffentlicher Nennung die Interessen Dritter (also der unterlegenen Bieter) betroffen sind, komme hinzu, dass weitere Auskünfte aufgrund des Vergaberechts nicht zulässig seien. Schäfer sagt: „Das Gremium ist über das wirtschaftliche annehmbarste Angebot und damit über den Bieter und dessen nachgeprüften Angebotspreis zu informieren.“ Und wenn der Chef des Ausschusses die Zuhörer des Saales verweist, um den Ausschussmitgliedern die Bieter zu nennen? Nein, keine Chance. Schäfer formuliert es so: „Auch in einer nichtöffentlichen Sitzung könnte eine entsprechende Anfrage durch die Verwaltung nicht beantwortet werden. “ Um den Gemeinderat nicht zum „Abnickorgan“ verkommen zu lassen, müssten die Ausschuss- und Ratsmitglieder im Voraus bei der Erstellung der Ausschreibung sehr genau festschreiben, was sie wollen, schlussfolgerten Wilhelm Kannegießer (SPD) und Hartmut Lardon (FDP) bei der Sitzung: „Dann legen wir nun sämtliche Kriterien vorher fest.“ Auch zwei andere Möglichkeiten sind angesprochen worden: Zum einen unterliege ein „Ältestenrat“ (den es in Dudenhofen nicht gibt) nicht dem Transparenzgesetz, wie Ortsbürgermeister Peter Eberhard (CDU) informierte, zum anderen könnten auch die Fraktionen zu einer gemeinsamen Fraktionssitzung einladen, wie Büroleiter Schall wusste, dann würden die Regeln auch nicht gelten. Den Ausschuss- und Ratsmitgliedern bot Eberhard an, einen Sprecher des Städte- und Gemeindebundes einzuladen. Er gab den Hinweis, sich an Landespolitiker zu wenden: „Jeder kann an höherer Stelle daran arbeiten, dass doch wieder eine Änderung kommt.“

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