Vorderpfalz
Bürgergeld: Hilfe vom Amt soll reibungslos fließen
Wer ist betroffen?
15.744 Bedarfsgemeinschaften mit 33.717 Personen erhalten in diesem Jahr Sozialleistungen vom Jobcenter Vorderpfalz Ludwigshafen. 9295 Bedarfsgemeinschaften wohnen in der Stadt Ludwigshafen, 1759 in Speyer, 1818 in Frankenthal, 2872 im Rhein-Pfalz-Kreis. Wie viele es kommendes Jahr werden, kann Jobcenter-Geschäftsführerin Anja Winnefeld noch nicht prognostizieren. Da sich mit dem Bürgergeld die Regelsätze pro Person um 35 bis 50 Euro erhöhen und sich etwa auch die Regeln zu geschütztem Vermögen verändern, könnten es mehr Empfänger werden. Es steigert sich jedoch auch das Wohngeld, für das die Kommunen zuständig sind und das Bürger mit etwas höherem Einkommen beziehen können. Damit könnte ein Personenkreis entlastet werden, der sonst ins Bürgergeld rutschen würde. „Wir können den Effekt des neuen Wohngelds und der Energiekrise nicht beziffern“, sagt Winnefeld. Sie habe für 2023 „eine Planung plus/minus null abgegeben“.
Wie kommen die Bürger rechtzeitig an ihr Geld?
Wer heute schon im Hartz-IV-Bezug ist, muss nichts tun, betonen Winnefeld und Pressesprecherin Sandrina Lederer. Ihre Behörde sagt das allen, die nachfragen, hat den Anrufbeantworter und die Homepage entsprechend umgestaltet. „Es wird funktionieren, dass der ausgezahlte Regelsatz zum 1. Januar erhöht wird“, so die seit 2010 amtierende Leiterin. Das laufe automatisch über ein von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestelltes IT-System. Serienbriefe an alle „Kunden“ werde es nicht geben, deshalb seien Nachfragen nicht auszuschließen. Winnefeld rechnet mit Fällen, bei denen unklar ist, ob das Jobcenter oder – wegen des Wohngelds – die jeweilige Kommunalverwaltung der richtige Ansprechpartner ist. Bei Erstanträgen betrage die Bearbeitungszeit heute im Mittel neun Tage. Diese solle sich nicht verschlechtern, wobei Winnefeld für den ersten Quartalswechsel am 1. April dahingehend Unsicherheiten sieht.
Was muss das Jobcenter noch tun?
Der Systemwechsel bringt für die rund 400 Mitarbeiter Mehraufwand mit sich – das ist klar. Trotzdem sei die Situation nicht mit der Hartz-IV-Einführung 2005 zu vergleichen, als die Änderungen größer und die mit der Auszahlung befassten Behörden erst im Entstehen gewesen seien. Diesmal gebe es neue Summen und Regeln, die aber mit Schulungen gut in den Griff zu bekommen seien, erwartet Winnefeld. Damit solle im Dezember in digitaler Form begonnen werden. Noch sei nach der Entscheidung im Bundestag am Freitag aber nur die Gesetzeslogik bekannt; die zur Umsetzung nötigen „Fachlichen Hinweise“ stünden noch aus. Erst wenn diese vorlägen, seien die nächsten Schritte möglich.
Waren die Befürchtungen der Jobcenter wegen der kurzfristigen Reform unberechtigt?
Entspannt sei sie erst, seit vor wenigen Tagen verkündet wurde, dass zu Jahresbeginn zwar die Reform an sich in Kraft tritt, ein Teil der damit verbundenen Regelungen aber erst zum 1. Juli 2023, betont Winnefeld. Dazu gehören die individuellen Kooperationspläne mit den Leistungsempfängern, die die bisherigen Eingliederungsvereinbarungen ersetzen. Die Geschäftsführerin erwähnt die Zusatzbelastung, seit dem Jobcenter am 1. Juni 2022 die ukrainischen Flüchtlinge mit Anspruch auf Hartz IV zugerechnet wurden. Das habe in der Vorderpfalz gut 1000 neue Bedarfsgemeinschaften bedeutet. „Es ist nie ein Ende in Sicht“, nimmt sie die Perspektive der mit den Veränderungen konfrontierten Mitarbeiter ein. Mit dem neuen Bürgergeld-Schwerpunkt auf Weiterbildung statt vorrangiger Vermittlung in Erwerbstätigkeit werde ihre Behörde gut umgehen können: „Wir haben auf Eingliederungsmaßnahmen seit Jahren schon ein besonderes Augenmerk gelegt.“ 28 Millionen Euro stehen dafür im Budget.
Die Politik hat viel über Sanktionen und Schonzeiten beim Bürgergeld diskutiert. Wie kommt das beim Jobcenter vor Ort an?
Manche Rechenbeispiele in Politik und Medien hätten für Stirnrunzeln bei den Praktikern gesorgt, weil sie immer wieder kritische Fragen zu beantworten hatten, obwohl „Äpfel mit Birnen verglichen“ worden seien, so die Geschäftsführerin. Zudem sei das erhöhte Vertrauen, das künftig den Leistungsberechtigten entgegengebracht wird, ausnahmsweise schon in der Corona-Phase angesagt gewesen. Und nun seien viele Vorschläge berücksichtigt worden, für die sich Berater im Jobcenter schon länger ausgesprochen hätten. Ein Beispiel dafür seien zusätzliche Möglichkeiten für Prämien an Weiterbildungsteilnehmer: „Das haben wir uns gewünscht, das kann die Motivation steigern.“ Warum immer wieder über beim Bürgergeld angeblich ausbleibende Sanktionen für Nicht-Kooperierende debattiert worden sei, verwundert Winnefeld: „Vor Corona gab es Sanktionen bei zwei Prozent, das war kein Riesen-Ding.“ Im Bundesdurchschnitt habe die Quote drei Prozent betragen.
Braucht das Jobcenter jetzt mehr Personal?
Noch seien keine zusätzlichen Jobs ausgeschrieben, sagt die Geschäftsführerin. Was schmerze, seien die rund 20 aktuell unbesetzten Stellen. „Allerdings trifft auch uns der Fachkräftemangel, und wir bekommen diese Mitarbeiter nicht.“ Die Werbung sei verstärkt und teils in die sozialen Medien verlegt worden. „Mir würde es reichen, wenn wir die Mitarbeiter hätten, die uns derzeit fehlen“, kommentiert Winnefeld.