Speyer Armer stiehlt Geld aus Briefen

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Ein ehemaliger Ein-Mann-Unternehmer aus Ludwigshafen ist gestern vom Amtsgericht Speyer zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er in Waldsee, Otterstadt, Neuhofen und Altrip Geld aus Briefen gestohlen hat. Die Taten hat er aus materieller Not begangen.

Der 44-Jährige war in Waldsee, Otterstadt, Neuhofen und Altrip damit betraut, die Post aus den Briefkästen einzusammeln. Gestern musste er sich vor Gericht verantworten, weil er im Jahr 2006 in 103 Fällen Briefe geöffnet und darin enthaltenes Bargeld an sich genommen hatte. Die Briefe vernichtete er dann. In 44 der geöffneten Briefe befand sich kein Geld. Dass er mit dem Öffnen der Briefe auch das Briefgeheimnis verletzte, spielte bei der Verhandlung keine Rolle mehr, diese Straftat war verjährt. „Aus unerfindlichen Gründen“, wie es Richterin Sascha Umealo-Wells formulierte, brauchten die Justizbehörden stolze neun Jahre, um ihn nun vor Gericht zu stellen. Der Beschluss zur Eröffnung des Verfahrens war schon 2007 gefällt worden, aber man konnte ihn dem Beschuldigten nicht zustellen. Er war öfter umgezogen, allerdings habe er sich jedes Mal ordnungsgemäß ab- und angemeldet. Der Angeklagte war von Anfang an voll geständig gewesen. Seine Gründe: Materielle Not. Er hatte Koch gelernt, allerdings die praktische Prüfung nicht bestanden. Später schlug er sich durch mit 400-Euro-Jobs und mit Unterstützung seiner Freundin, einer Altenpflegerin, die ihm auch beim Bezahlen der Miete seiner kleinen Wohnung half. Hartz IV bekam er nicht, obwohl er nicht mit ihr zusammenlebte. Zu der fraglichen Zeit hatte er offenbar so gut wie nichts zum Leben. Das scheint sich auch heute nicht gebessert zu haben. Derzeit macht er eine Probearbeit, wieder für einen 400-Euro-Job, hieß es vor Gericht. Das Gericht verurteilte ihn zu 360 Tagessätzen je 5 Euro, weil er offenbar „von nichts lebt“. Dabei wurden in Anbetracht der langen Verhandlungsdauer von neun Jahren 270 Tagessätze als abgegolten betrachtet. Außerdem wurden ihm mildernd angerechnet, dass er keine Vorstrafen hat, und dass der Schaden im Einzelfall gering war – meist ging es um 5 bis 30 Euro, selten um etwas mehr. Die Strafe kann er auch abarbeiten, gab ihm die Richterin noch auf den Weg. (adö)

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