Speyer Öffentlichkeit kommt Stadt-Gremien eher ungelegen

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Mehr Öffentlichkeit in Stadtrats- und Ausschusssitzungen – das sieht ein neues Landesgesetz vor, das im Juli in Kraft tritt. Die Stadt Speyer kann derzeit noch nicht abschätzen, ob sie in Sachen Öffentlichkeitsarbeit ihre Gremienplanung verändern muss. Sie sieht sich „auf einem guten Weg“, auch wenn es noch Defizite gibt.

Die „Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten“ trägt das neue Gesetz plakativ im Titel, weil es auch die Hürden etwa für Bürgerbegehren herabsetzt. Im Speyerer Rathaus sind die Verantwortlichen erst kürzlich über eine neue Mustergeschäftsordnung für Gremien informiert worden. Man müsse diese zuerst einmal prüfen, teilt Pressesprecherin Barbara Fresenius auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Grundsätzlich soll es mehr öffentliche und weniger nichtöffentliche Sitzungen geben. Die Möglichkeiten der gewählten Politiker, Tagesordnungspunkte hinter verschlossenen Türen zu verhandeln, sind in dem von SPD und Grünen initiierten Gesetz eingeschränkt worden. „Bisher konnte im Einzelfall mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Nichtöffentlichkeit beschlossen werden, das geht nicht mehr“, nennt Agneta Psczolla, Referentin beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, ein Beispiel, das die Ausschussarbeit betrifft. Die Einschätzung der Juristin: „In Zukunft wird genauer hingeschaut werden müssen.“ Es sei nicht mehr möglich, Vorberatungen grundsätzlich nichtöffentlich abzuhalten. Alles, was nicht etwa Persönlichkeitsschutz, Vergaberecht oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffe, müsse für Bürger zugänglich sein. In Speyer verweist Verwaltungssprecherin Fresenius darauf, dass die Geschäftsordnung des Stadtrates schon weitgehende Öffentlichkeitsregelungen enthalte. Sie grenzt ab: „Ein Blick in das Amtsblatt des Rhein-Pfalz-Kreises zeigt, dass dort fast durchgängig nichtöffentlich getagt wird.“ Tatsächlich gibt es zwar bei den Stadt- und Kreistagen selbst keine größeren Unterschiede, aber sind in Speyer mehr Ausschussberatungen öffentlich zugänglich als etwa auch in Neustadt. Es ist jedoch nicht alles Gold, was glänzt: Im Mai hatte Oberbürgermeister Hansjörg Eger (CDU) versucht, seinen Spielraum als Bauausschussvorsitzender dahingehend auszuüben, dass über mögliche Lösungen für den Brandschutz am Hans-Purrmann-Gymnasium nichtöffentlich diskutiert werden sollte. Entschieden werde später ja ohnehin öffentlich im Stadtrat, so seine Argumentation. Das Gremium machte ihm auf Grünen-Antrag einen Strich durch die Rechnung. „Vorberatungen konnten stattfinden, ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen“, nennt Pszolla, die als Referentin im Gemeinde- und Städtebund eine Sachwalterin der Verwaltungen ist, einen Vorteil der alten Möglichkeiten. Mit der neuen Regel werde aber Klarheit geschaffen: „Es wird schwieriger, eine Sitzung komplett nichtöffentlich zu machen.“ Die Praxis der Stadtverwaltung Speyer, bisher die Termine komplett nichtöffentlicher Sitzung teils nicht mal anzukündigen, verwundert die Mainzer Expertin. Es sei wohl rechtlich in Ordnung, werde in Zukunft jedoch schwieriger: Ausschüsse, die nicht nur berieten, sondern auch Beschlüsse fällten, müssten ohnehin angekündigt werden. Die bisherige Vorgehensweise hatte es etwa der Presse erschwert, im Nachhinein die Ergebnisse der Sitzung für ihre Berichterstattung abzufragen. Auch in Zukunft nichtöffentlich bleiben laut Stadt Werksausschuss, Haupt- und Stiftungsausschuss sowie die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften. „Sie sind von der Regelung nicht betroffen, weil dort Gesellschaftsrecht gilt“, erklärt Fresenius. Ihr Urteil, auf gutem Weg zu sein, bestärkt sie noch mit Verweisen auf die Veröffentlichung der Haushaltsreden. „Auch der Haushalt und die Haushaltsgenehmigungen werden für die Öffentlichkeit digital vorgehalten.“ Zu anderen Sitzungen sind immerhin Vorlagen, Tagesordnungen und Protokolle im Netz unter www.speyer.de einsehbar. | pse

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