Gersheim / Saarbrücken Vor Gericht: Hat 64-Jähriger seine pflegebedürftige Mutter getötet?
Vor dem Schwurgericht Saarbrücken hat am Dienstag der Prozess gegen einen 64-jährigen Rentner begonnen, der laut Anklage am 10. Dezember 2024, gegen 14 Uhr, in der gemeinsamen Wohnung in Gersheim seine 90-jährige bettlägerige Mutter mittels Hammer und Messer getötet haben soll. Der Staatsanwalt geht von Mord aus Heimtücke im Zustand verminderter Schuldfähigkeit aus. „Der Angeschuldigte leide seit Jahren unter paranoider Schizophrenie“, so der Ankläger. Der 64-Jährige ist seit 11. Dezember 2024 in der Klinik für Forensik in Merzig „einstweilig untergebracht“. Er habe bis dahin seine Mutter gepflegt. Diese sei schwer pflegebedürftig gewesen, habe kaum noch sehen können.
Aufgrund einer Kombination aus Überforderung mit der Pflege der Mutter und krankhaften Wahn- und Zwangsgedanken begab er sich um 14 Uhr zu seiner bettlägerigen Mutter, um diese umzubringen, so der Staatsanwalt. Mit einem Maurerhammer aus der Garage sei er zum Bett zu „seiner vor sich hinsiechenden siechenden Mutter“ gegangen, so die Anklage. Er habe versucht, mit mehreren Schlägen mit dem Hammer den Schädel seiner hilf- und wehrlosen Mutter zu zertrümmern. Als er daraufhin zurück in die Garage ging, um den Hammer zurückzulegen, habe er gehört, dass seine Mutter noch lebte. In der Küche schnappte er sich laut Staatsanwaltschaft ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge, stach damit auf die im Bett liegende Mutter mehrfach auf die linke Halsseite ein.
Angeklagter verzieht vor Gericht keine Miene
Sie erlitt dadurch schwerste Stichverletzungen, verstarb aufgrund einer Kombination aus Hirngewebsschäden, massiver tiefer Bluteinatmung und der tief reichenden Stichverletzungen am Hals. Das bestätigte am Dienstag die Gerichtsmedizinerin der Uniklinik Homburg. Sie eilte am Tatmittag nach Gersheim und konnte dort nur noch den Tod der 90-Jährigen feststellen. Ruhig neben seinem Verteidiger Jerome Maurer sitzend hörte der Angeklagte den Worten des Staatsanwalts zu. Er zeigte keinerlei Regung. Dem Vorsitzenden Richter Andreas Lauer erklärte, Grund-und Hauptschule besucht und den Beruf als Maschinenschlosser gelernt zu haben. Er lebte immer bei seiner Mutter im gemeinsamen Haus in Gersheim. Vor etwa 30 Jahren trat bei im eine psychotische Krankheit auf. Er war, wie er sagte, in der Homburger Uniklinik „in der Geschlossenen“. Wie sich die Krankheit auf seine Psyche auswirkte, konnte er dem Richter nicht erklären. „Ich kann mich nicht erinnern“, sagte er.
Der Angeklagte habe vom Arzt Medikamente bekommen. Der Staatsanwalt trug in seiner Anklage vor, dass der Angeschuldigte seit Jahren unter paranoider Schizophrenie leide und deshalb mit Risperidon behandelt werde. Diese Medikament habe er rund vier Wochen vor der Tat eigenmächtig abgesetzt und leide deshalb unter Wahn- und Zwangsvorstellungen. Sein Bruder, seine Schwägerin und seine Nichte, die in unmittelbarer Nähe wohnen schilderten, dass er seine Mutter pflegte und sich um sie sorgte. „Er hat alles für sie gemacht“, erklärte gestern sein Bruder den Richtern. Der Prozess wird am 16. Juni fortgesetzt. Dann wird die vom Gericht bestellte Psychiaterin Constanze Römer ihr Gutachten vortragen. Der Staatsanwalt geht in seiner Anklage davon aus, dass die Unterbringung des 64- Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus in Betracht komme.