Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Saarbrücken: Die Mutter und den Halbbruder erstochen – dauerhaft in die Psychiatrie

Mit einem Küchenmesser (Beispielfoto) hat der Mann seine beiden Blutsverwandten erstochen.
Mit einem Küchenmesser (Beispielfoto) hat der Mann seine beiden Blutsverwandten erstochen.

Ein 40-Jähriger aus Saarbrücken-Dudweiler, der im September 2019 seine 72-jährige Mutter und seinen 32-jährigen Halbbruder mit einem Küchenmesser erstochen hat, wird auf Dauer in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dies ordnet das Schwurgericht Saarbrücken an.

Das Urteil erging am Montag, 16. März, also schon am zweiten Verhandlungstag. Der Beschuldigte leidet an paranoider Schizophrenie und ist laut Gutachten einer Psychiaterin schuldunfähig. Er kann daher nicht wegen Totschlags verurteilt werden. Gleichwohl sei er eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Oberstaatsanwalt Raimund Weyand hatte schon zu Prozessbeginn die Schuldunfähigkeit vermutet. Wegen seiner Krankheit, so Weyand, sei der Mann „nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“.

Nach den tödlichen Messerstichen am Morgen des 21. September wurde der Beschuldigte festgenommen. Das Amtsgericht Saarbrücken ordnete zuerst Untersuchungshaft an. Dann kam der 40-Jährige zunächst vorläufig in die Saarländische Forensik in Merzig, wo er jetzt auf Dauer bleibt.

Der 40-Jährige erinnert sich an nichts

Das Tatmotiv ist unklar. Nach Aussage des Verteidigers erinnert sich der Mann an nichts. Laut Antragsschrift des Oberstaatsanwalts hat der Beschuldigte an jenem Morgen seine Mutter durch massive Stiche mit der 20 Zentimeter langen Klinge des Küchenmessers so sehr im Bauch verletzt, dass die Frau vier Tage später in einer Saarbrücker Klinik verstarb. Seinen Halbbruder, der sich mit der Mutter die Wohnung in Dudweiler geteilt hatte, tötete er mit mindestens 20 Stichen. Der 32-jährige erlag noch in der Wohnung seinen Verletzungen.

Laut Aussage einer Zeugin hatte der Beschuldigte die Wohnung kurz zuvor betreten, nachdem er über die Straße gelaufen sei und dabei einen Fußgänger bedroht haben soll.

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