saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Saar-Pathologe soll auch Mediziner bestochen haben

Eine Gewebeprobe liegt zur Untersuchung auf krankhafte Veränderungen unter einem Mikroskop.
Eine Gewebeprobe liegt zur Untersuchung auf krankhafte Veränderungen unter einem Mikroskop.

Die Ermittlungen gegen einen saarländischen Pathologen, der zahlreiche Fehldiagnosen zu Krebs und anderen Krankheiten gestellt haben soll, ziehen immer weitere Kreise. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auch vier zusätzliche Mediziner im Visier: Sie hätten sich von dem Pathologen dafür bezahlen lassen, dass sie ihn mit der Untersuchung von Gewebeproben beauftragten.

Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um vier Ärzte, von denen mindestens einer in Rheinland-Pfalz niedergelassenen ist. Ermittlungen gegen weitere Mediziner sollen noch eingeleitet werden. Eine genaue Anzahl können die Ermittler derzeit nicht mitteilen.

Der 61-jährige Pathologe aus dem Saarpfalz-Kreis sorgt seit September vergangenen Jahres für Schlagzeilen. Damals war erstmals bekannt geworden, dass er in zahlreichen Fällen Fehldiagnosen gestellt haben soll. Unter anderem sollen daraufhin Patienten operiert worden sein, obwohl sie gar nicht an Krebs oder anderen Leiden erkrankt waren. Die Staatsanwaltschaft hat bisher 62 Fälle in ihre Ermittlungen einbezogen. Davon hat sich der Verdacht in 35 Fällen nicht bestätigt. Bei den übrigen 27 Fällen könnte es sich tatsächlich um Fehldiagnosen handeln. Zur Klärung wurden Sachverständige mit Gutachten beauftragt.

Nur die Spitze eines Eisbergs?

Möglicherweise ist das aber nur die Spitze des Eisbergs. Nach einer Sitzung des Justiz-Ausschusses im saarländischen Landtag wurde Ende Februar bekannt, dass sogar 391.000 Gewebeproben auf fehlerhafte Diagnosen hin zu untersuchen wären. Um diese Riesenmenge in den Griff zu bekommen, soll möglicherweise ein statistisches Verfahren herangezogen werden.

Bereits im vergangenen Jahr wurde gegen den Pathologen und seinen Mitarbeiter ein vorläufiges Berufsverbot verhängt. Seit Mitte Februar sitzt der 61-Jährige wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Auslöser dafür waren Erkenntnisse, dass er sich nicht nur der Körperverletzung (im Zusammenhang mit möglichen Fehldiagnosen), sondern auch der Bestechung und des Betruges schuldig gemacht haben könnte.

Geld an bestechliche Mediziner überwiesen

Laut Staatsanwaltschaft besteht nämlich auch der Verdacht, dass der Pathologe Ärzte dafür bezahlt haben könnte, um von ihnen Aufträge für Gewebeuntersuchungen zu erhalten. Und zwar soll er im Falle von Privatpatienten bis zu zehn Prozent seines Honorares an bestechliche Mediziner überwiesen haben. Bei Kassenpatienten sollen es bis zu 2,56 Euro pro Fall gewesen sein.

Darüber hinaus soll der Pathologe die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Saarlandes um fast 840.000 Euro betrogen haben, so die Staatsanwaltschaft weiter. Denn mit der Abgabe seiner Quartalsabrechnungen erklärt ein Kassenarzt automatisch, dass die darin angegebenen Leistungen unter Beachtung der sozialrechtlichen Vorschriften erbracht wurden. Mit diesen Vorschriften sind aber finanzielle Belohnungen für Arbeitsaufträge nicht vereinbar, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Folglich hätte er jene Gewebeuntersuchungen, für die er sich bei seinen Auftraggebern finanziell erkenntlich zeigte, erst gar nicht gegenüber der KV abrechnen dürfen. Diese Leistungen belaufen sich auf die erwähnten 840.000 Euro.

Folglich ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit gegen den Pathologen auch wegen des Verdachts, dass er sich des Betruges in 17 Fällen und der Bestechung in 64 Fällen schuldig gemacht haben könnte.

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