Homburg RHEINPFALZ Plus Artikel Homburg: Stadtrat tritt in Corona-Zeiten zusammen

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Für Donnerstag nächster Woche ist im Forums-Sitzungssaal eine Zusammenkunft des Homburger Stadtrats geplant. Und zwar trotz Corona. Natürlich nicht in gewohnter Form.

„Ja, es stimmt“, sagte der Homburger Rathaussprecher Jürgen Kruthoff auf Anfrage: „Die Stadtratssitzung wurde auf Donnerstag, 2. April, 17.30 Uhr, anberaumt.“ Wichtigstes Thema dürfte der Tagesordnungspunkt mit dem etwas sperrigen Titel „Befristetes Abweichen von der Geschäftsordnung aufgrund der Corona-Pandemie“ sein: Die Stadtverwaltung wird den Rat bitten, dass sie in nächster Zeit alle Entscheidungen, die normalerweise der Stadtrat oder seine Ausschüsse treffen müssten, ausnahmsweise in eigener Regie fällen darf.

Hintergrund ist die Tatsache, dass wegen des Coronavirus in den vergangenen Tagen und Wochen schon mehrere Ausschusssitzungen abgesagt werden mussten. Übrigens ist auch der Stadtrats-Termin am nächsten Donnerstag unter den Mitgliedern des Gremiums alles andere als unumstritten. Denn manches Ratsmitglied sorgt sich ernsthaft um seine Gesundheit.

Der Beschlussvorschlag, der kommende Woche zur Abstimmung gelangen soll, sieht eine Ermächtigung der Stadtverwaltung vor, Beschlüsse selbstständig fassen zu können – und zwar in einem Zeitraum, der bis zum 4. Juni 2020 befristet ist. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wollen auch die Homburger Kommunalpolitiker ihre Zusammenkünfte „auf das absolut notwendige Maß begrenzen“, wie es in den Sitzungsunterlagen heißt. Deshalb hatten sich die Ratsfraktionen und die Stadtverwaltung bereits vorige Woche darauf geeinigt, anstehende Ausschusssitzungen nicht stattfinden zu lassen. Aber auch die Anzahl an Tagesordnungspunkten für die Stadtratssitzung am Donnerstag soll auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.

So wenig Anwesende wie möglich

Aber wie soll diese Sitzung nun vonstatten gehen? „Alle Stadtratsmitglieder sind zur Zusammenkunft eingeladen“, erläutert Jürgen Kruthoff. „Trotzdem wird versucht, letztlich eine möglichst geringe Zahl an Anwesenden zu erzielen. Natürlich müssen genug Ratsmitglieder vor Ort sein, damit das Plenum beschlussfähig ist.“ Diese Bedingung sei erfüllt, wenn mit 26 erschienenen Kommunalparlamentariern die Hälfte der Stadtrats-Stammbesetzung auf den Plätzen sitzt – in gebührendem Abstand voneinander, versteht sich.

Ausnahme gilt bis 4. Juni

Die angestrebte Ausnahmeregelung für die Stadtverwaltung, die bis zum 4. Juni gelten soll, berücksichtigt den Umstand, dass bis zu diesem Datum kein städtischer Haushalt beschlossen werden kann. Daher unterliegt die Verwaltung auch weiterhin den gesetzlich festgelegten sogenannten „Beschränkungen der haushaltslosen Zeit“. Dies bedeutet, dass die Stadtverwaltung ausschließlich Kosten auslösen und Zahlungen anweisen darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die keinen Aufschub erlauben, damit wichtige Aufgaben oder begonnene Projekte weiterhin erledigt werden können.

Nach dem 4. Juni, also wenn die Frist abgelaufen ist, hat die Stadtverwaltung den Stadtrat über alle Maßnahmen zu unterrichten, die sie in der Zeit ihrer Corona-Sonderrechte getroffen hat.

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