Saarbrücken
Anklage: Zwölf Messerstiche nach Schnapsorgie
Ein 50 Jahre alter Ukrainer soll in Saarbrücken seinen gleichaltrigen Kollegen mit zwölf Messerstichen fast getötet haben. Seit voriger Woche muss sich der Angreifer nun vor dem Saarbrücker Landgericht wegen versuchten Totschlags verantworten. Laut Anklage soll er im März mit einem Küchenmesser so lange auf seinen Kollegen eingestochen haben, bis die Klinge des Messers vom Griff abgebrochen sei. Zwölf Messerstiche in den Oberkörper des Opfers hätten laut Anklage zu seinem Tod geführt, wären nicht sofort Rettungskräfte vor Ort gewesen.
Die beiden Männer stammen aus der Ukraine. Sie lernten sich über eine russische Baufirma kennen, über die sie nach Deutschland eingereist waren, und erhielten von der Baufirma dann in Saarbrücken Arbeit, heißt es am ersten Verhandlungstag. Die beiden 50-jährigen Männer wohnten gemeinsam in einer Wohnung in Saarbrücken. Am Morgen des 9. März sollen sie zusammen Einkäufe erledigt haben – auch einige alkoholische Getränke sollen im Einkaufswagen gelandet sein. Am Nachmittag dann hätten sich die beiden zusammen an den Esstisch gesetzt und tranken „gemeinsam mehrere Flaschen Wodka, eine Flasche Whiskey und Bier“, sagt die Anklage. Zuerst sei es zu einem verbalen Streit gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte seinen Kumpel mit der Faust gegen den Kopf geschlagen habe.
Polizei fasst Messerangreifer bei Flucht
Im Flur des Mehrfamilienhauses soll der Streit dann weitergegangen sein. Dort sei es auch zu den fast tödlichen Messerstichen gekommen. „Der Geschädigte sackte verletzungsbedingt zusammen und bat den Angreifer, aufzuhören mit den Worten ’Ich ergebe mich’. Der Angeklagte habe so oft zugestochen, bis sich die Klinge vom Griff des Messers löste. Nach den zwölf Messerstichen sei der Verletzte schließlich blutüberströmt zu Boden gesackt. Der Angeklagte sei vom Hausflur zurück in die Wohnung gegangen, wo er seine blutverschmierten Arme und Hände gereinigt habe. Dann hatte er laut Anklage seine Sachen zusammengepackt, um die Wohnung fluchtartig zu verlassen. Die blutverschmierten Handtücher und Kleidungsstücke habe er in seine Tasche gepackt. Als er den Tatort fluchtartig verlassen wollte, wurde er von den eintreffenden Polizeibeamten festgenommen, trägt der Staatsanwalt vor.
Seitdem sitzt der Vater von drei Kindern, die in der Ukraine leben, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) im Saarbrücker Lerchesflurweg in Untersuchungshaft. Der Staatsanwalt geht von versuchtem Totschlag aus. Der Messerangreifer habe den Tod seines Kameraden „billigend in Kauf genommen“. „Der Geschädigte erlitt 12 Stichverletzungen und verlor viel Blut. Eine Stichverletzung im Bereich des linken Thorax (Brustkorb) zeigte sich tiefgreifend, wobei die Lunge getroffen wurde. Als Folge dieser Verletzung drang sowohl Luft, als auch Blut in die Brusthöhle des Geschädigten ein“, so der Staatsanwalt. Weil beim Messerangreifer fast zwei Promille Alkohol im Blut festgestellt worden waren, fordert der Ankläger, den Täter in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Der Prozess am Saarbrücker Landgericht soll am 18. September fortgesetzt werden.