Rhein-Pfalz Kreis Viel Redebedarf, vier Wünsche

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Fussgönheim. Im Flächennutzungsplan legen Gemeinden oder auch Verbandsgemeinden fest, wo Wohnhäuser errichtet werden und wo sich Gewerbe- oder Industriebetriebe ansiedeln dürfen. In Mischgebieten ist beides gestattet. Daneben werden Grün- und landwirtschaftliche Flächen für die nächsten 15 bis 20 Jahre ausgewiesen – hier und da gegebenenfalls auch ein Sondergebiet. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde (VG) Maxdorf ist seit 2002 gültig. Höchste Zeit, ihn auf den aktuellen Stand zu bringen, findet der Verbandsgemeinderat und hat genau das im März dieses Jahres beschlossen. Um den Plan nicht an den Interessen der Ortsgemeinden Birkenheide, Fußgönheim und Maxdorf vorbei zu entwickeln, werden deren Wünsche und Bedürfnisse gehört und als Stellungnahmen aufgenommen. Danach sollen sie bei den übergeordneten Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden. So ist das Thema auf der Tagesordnung des Fußgönheimer Rats gelandet. Über die Vergangenheit herrscht Einigkeit: Sämtliche Änderungen und zwischenzeitlich in Kraft getretene Bebauungspläne – die wiederum Sache der Ortsgemeinden sind – sollen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Bei der Zukunft gehen die Vorstellungen jedoch weit auseinander, was die Debatte über neue Planungen zu einem Marathon hat werden lassen. Ein Beispiel: Die SPD möchte westlich der L 454 zwischen dem ehemaligen Gartencenter und dem Schwanengraben ein Mischgebiet ausweisen. Das befürwortet die CDU zwar, hält aber ein größeres Gebiet für besser. Wobei sie – laut SPD-Ortsbürgermeisterin Marie-Luise Klein irrigerweise – davon ausgeht, dass es dort ein Wohngebiet gibt, das einfach umgewandelt werden kann. Tatsächlich handle es sich aber um Ackerland. Die FWG schlägt als Mittelweg vor, einen Feldweg als westliche Grenze für das Gebiet festzulegen. Doch keiner der Anträge findet die nötige Mehrheit. „Was nun? Einfach nichts machen?“, fragt Klein. Ratlose Mienen, Achselzucken. Dann eine Idee: Noch mal über den FWG-Vorschlag abstimmen. Der überzeugt zwar immer noch nicht alle, aber jetzt immerhin die meisten. Das Mischgebiet soll also südlich und westlich der Aldi-Filiale entstehen. Ähnlich geht es danach weiter. Fast zwei Stunden lang. Über einen Tagesordnungspunkt von insgesamt elf. Oder vielleicht auch über zwei, denn die beiden Vorschlagslisten von Christ- und Sozialdemokraten werden sinnvollerweise gleich mitberaten. Am Ende trifft die Mehrheit drei grundlegende Entscheidungen. Erstens: Die Fläche zwischen L 454, Rhein-Haardtbahn und der Straße Am Goldberg soll zum Gewerbegebiet werden. Mit ihrem Vorschlag, das Areal südlich der A 650 für erneuerbare Energien freizuhalten, kann sich die SPD trotz eines leidenschaftlichen Plädoyers nicht durchsetzen. Zweitens: Im Westen des Dorfs sollen auf einem 80 Meter breiten Streifen in Richtung Ellerstadt zwischen Rhein-Haardtbahn und L 525 zusätzliche Wohngrundstücke geschaffen werden. Drittens: Im Süden der Gemeinde soll die Fläche zwischen Schauernheimer Straße, Mutterstadter Straße und Erlengraben bis 30 Meter südlich des Dorfgartenwegs zu einem Mischgebiet werden. Außerdem wird nach Auskunft von Bauabteilungsleiter Robert Schimbeno der Bereich „Südlich der Ruchheimer Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entfernt, weil der im Überschwemmungsgebiet liegt. Ob diese Fußgönheimer Wünsche letztlich tatsächlich in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden, entscheidet sich auf höherer Ebene, und zwar nicht nur bei der Verbandsgemeinde. Denn die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd sowie der Verband Region Rhein-Neckar werden die Anliegen aus regionaler Sicht bewerten. „Vor zwei Jahren haben wir schon einmal Änderungswünsche an die Regionalplaner weitergeleitet“, erinnert Klein vor diesem Hintergrund – und ergänzt, dass die meisten davon abgelehnt wurden. „Trotzdem sollten wir einen neuen Anlauf unternehmen“, findet sie. Zumindest darin stimmen die drei Fraktionen wieder mit ihr überein.

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