Fußgönheim RHEINPFALZ Plus Artikel Straßenausbau wird für Anlieger teurer

Der Anteil der Gemeinde beim Straßenausbau in der „Ortslage Fußgönheim“ wird künftig 25 Prozent betragen.
Der Anteil der Gemeinde beim Straßenausbau in der »Ortslage Fußgönheim« wird künftig 25 Prozent betragen.

In Fußgönheim wird es Änderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geben. Der Gemeinderat hat eine neue Satzung beschlossen.

Grundstückseigentümer, die immer dann finanziell beteiligt werden, wenn in der Abrechnungseinheit Fußgönheim eine Verkehrsanlage – also zum Beispiel eine Straße – von der Gemeinde ausgebaut wird, müssen künftig ein wenig tiefer in die Taschen greifen. Bislang sind 70 Prozent der beitragsfähigen Ausbaukosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt worden, die restlichen 30 Prozent hat die Gemeinde Fußgönheim getragen. Mit der vom Gemeinderat beschlossenen Satzungsänderung wird der Anteil der Gemeinde für die „Ortslage Fußgönheim“ auf künftig 25 Prozent sinken, der Kostenanteil für die Grundstückseigentümer steigt entsprechend. Die Entscheidung zugunsten dieser Änderung fiel im Rat einstimmig bei zwei Enthaltungen.

„Kein Durchgangsverkehr“

„Fußgönheim hat per Definition keinen Durchgangsverkehr“, erläutert Bürgermeisterin Heike Seifert-Leschhorn (CDU). Der Hintergrund: Es führen nur Landesstraßen in den Ort, die den Hauptverkehr aufnehmen, aber nicht zum Fußgönheimer Hoheitsgebiet gehören und damit bei der Berechnung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen keine Rolle spielen. Trotzdem nutzten Fahrzeuge den Ort für die reine Ortsdurchfahrt, wodurch zum Beispiel die ortseigene Speyerer Straße belastet werde, sagt die Ortsbürgermeisterin. Der Spielraum bezüglich des Gemeindeanteils bei den wiederkehrenden Beiträgen sei vor diesem Hintergrund mit 25 Prozent voll ausgenutzt worden und könne aufgrund der beschriebenen Situation nicht überschritten werden. Für das Fußgönheimer Gewerbegebiet „Am Weisenheimer Weg“ wird der Gemeindeanteil bei den Straßenausbaubeiträgen künftig 20 Prozent betragen.

Zum rechtlichen Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz greift auf die Leitlinien des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zurück, wonach sich bei geringem Durchgangsverkehr und überwiegendem Anliegerverkehr ein Gemeindeanteil bei den wiederkehrenden Beiträgen von 20 bis 30 Prozent ergebe. Auch die Ortsgemeinde Maxdorf hat zuletzt ihre Satzung geändert und einen künftig geltenden Gemeindeanteil von 25 Prozent bei den wiederkehrenden Beiträgen beschlossen.

Abrechnung nach dem A-Modell

Mit der Satzungsänderung rückwirkend zum 1. Januar 2024 bestätigt der Gemeinderat auch den Wechsel jenes Modells, nach dem die Straßenausbaubeiträge abgerechnet werden. Bislang ist in Fußgönheim nach dem sogenannten B-Modell verfahren worden. Die Bürger konnten sich dabei auf eine konstante Beitragshöhe über mehrere (höchstens fünf) Jahre einstellen. Der Nachteil dieses Vorgehens: Weil die erwarteten Investitionskosten für den von ihr gewählten Beitragszeitraum von der Gemeinde geschätzt wurden, haben die tatsächlichen nicht immer den erwarteten Kosten entsprochen. Abweichungen nach oben oder unten mussten also nach einer gewissen Zeit entsprechend ausgeglichen werden.

Künftig soll nach dem sogenannten A-Modell abgerechnet werden. Das heißt, für die Bürger fallen jährliche Beiträge nur dann an, wenn Straßenausbaumaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt wurden. „Es kann also zum Beispiel vorkommen, dass Bürger in einem Kalenderjahr mit einem sehr niedrigen Beitragssatz belastet werden, weil nur Planungskosten anfallen, während im darauffolgenden Jahr ein hoher Beitragssatz festgesetzt wird, weil konkrete Bauarbeiten anstehen“, erläutert Bürgermeisterin Heike Seifert-Leschhorn. „Wir bemühen uns jedoch, bei den Baumaßnahmen die Belastung nicht zu stark schwanken zu lassen.“

Neue Tiefenbegrenzung

Eine weitere Änderung, die der Gemeinderat im Zusammenhang mit den Straßenausbaubeiträgen beschlossen hat, betrifft die sogenannte Tiefenbegrenzung in den unbeplanten Gebieten. Dort gelten Grundstücke künftig nur noch bis zu einer Tiefe von 30 statt 40 Metern als erschlossen und werden damit in die Berechnung der wiederkehrenden Beiträge mit einbezogen. Des Weiteren soll in Fußgönheimer Gebieten ohne Bebauungsplan die Anzahl der tatsächlichen Vollgeschosse eines Gebäudes in die Bewertung einfließen, anstatt sich lediglich an der umgebenden Bebauung zu orientieren.

x