Maxdorf RHEINPFALZ Plus Artikel Straßenausbau: Maxdorf senkt Gemeindeanteil auf 25 Prozent

Die nächsten Bescheide für wiederkehrende Beiträge werden in Maxdorf nicht vor Frühjahr 2026 verschickt, betont Ortsbürgermeiste
Die nächsten Bescheide für wiederkehrende Beiträge werden in Maxdorf nicht vor Frühjahr 2026 verschickt, betont Ortsbürgermeister Werner Baumann (CDU).

Für die Maxdorfer wird es bedeutende Änderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geben. Der Gemeinderat hat eine neue Satzung beschlossen.

Immer dann, wenn in der Abrechnungseinheit Maxdorf eine Verkehrsanlage von der Gemeinde ausgebaut wird, werden auch Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten. Die Idee dahinter: Alle gemeinsam sollen sich solidarisch an den Kosten für den Ausbau des „eigenen“ Straßennetzes beteiligen. Bislang sind 70 Prozent der beitragsfähigen Ausbaukosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt und über die wiederkehrenden Beiträge eingezogen worden. Die restlichen 30 Prozent hat die Gemeinde Maxdorf getragen. Künftig wird diese Kostenaufteilung nun anders aussehen. Mit der vom Gemeinderat am Donnerstag einstimmig beschlossenen Satzungsänderung sinkt der Gemeindeanteil auf 25 Prozent, der Kostenanteil für die Grundstückseigentümer wird entsprechend steigen.

Die neue Kostenstruktur verteidigt Baumann vor allem mit Blick auf die geltende Rechtsprechung. So ist es laut dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht zum Beispiel gerechtfertigt, einen Gemeindeanteil von 25 Prozent zu erheben, wenn ganz überwiegender Anliegerverkehr bei geringem Durchgangsverkehr vorliegt.

Doch herrscht im „Straßendorf“ Maxdorf wirklich nur geringer Durchgangsverkehr? „Ja, denn man muss sich vor Augen halten, dass der Hauptverkehr bei uns von der L527 aufgenommen wird – einer Landesstraße also, die bei der Berechnung von wiederkehrenden Beiträgen überhaupt keine Rolle spielt, weil sie nicht zum Maxdorfer Hoheitsgebiet zählt“, erläutert Baumann.

Abrechnung nach dem A-Modell

Mit seiner Satzungsänderung rückwirkend zum 1. Januar 2021 bestätigt der Gemeinderat auch den Wechsel jenes Modells, nach dem die wiederkehrenden Beiträge abgerechnet werden. Bis vor wenigen Jahren ist in Maxdorf nach dem sogenannten B-Modell verfahren worden. Die Bürger konnten sich dabei auf eine konstante Beitragshöhe über mehrere (höchstens fünf) Jahre einstellen. Der Nachteil dieses Vorgehens: Weil die erwarteten Investitionskosten für den von ihr gewählten Beitragszeitraum von der Gemeinde geschätzt wurden, haben die tatsächlichen nicht immer den erwarteten Kosten entsprochen. Abweichungen nach oben oder unten mussten also nach einer gewissen Zeit entsprechend ausgeglichen werden. Inzwischen – und auch künftig – wird in Maxdorf nach dem sogenannten A-Modell abgerechnet. Das heißt, für die Bürger fallen jährliche Beiträge künftig nur dann an, wenn Straßenausbaumaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt wurden. Der zu zahlende Betrag ist also klar und schnell feststellbar.

Die nächsten Beitragsbescheide würden allerdings nicht vor Frühjahr 2026 verschickt, betont Baumann. Abgerechnet würden dann die wiederkehrenden Beiträge für die Jahre 2024 und 2025. Ob es in 2023 Rechnungen gab, die beitragsfähig waren und entsprechend auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, prüfe man derzeit noch. „Für das Jahr 2022 sind keine wiederkehrenden Beiträge für Grundstückseigentümer angefallen.“

Neue Tiefenbegrenzung

Eine weitere Änderung, die der Gemeinderat im Zusammenhang mit den Straßenausbaubeiträgen beschlossen hat, betrifft die sogenannte Tiefenbegrenzung. In Maxdorfer Gebieten ohne Bebauungspläne wird sie künftig von 35 auf 30 Meter reduziert. „Wenn Sie ein 10 Meter breites Grundstück haben, gilt das Grundstück also künftig bis zur Tiefe von 30 Metern als erschlossen und wird nur noch mit 300 statt mit 350 Quadratmetern in die Berechnung der wiederkehrenden Beiträge mit einbezogen“, erklärt Werner Baumann. Werde in zweiter Reihe gebaut, gelte in der Regel eine Tiefenbegrenzung von 60 Metern, also das Doppelte.

Des Weiteren soll in Gebieten ohne Bebauungsplan die Anzahl der tatsächlichen Vollgeschosse eines Gebäudes in die Bewertung einfließen, anstatt sich lediglich an der umgebenden Bebauung zu orientieren. „Wer zweigeschossig gebaut hat, muss also auch die doppelte Gebühr bezahlen“, verdeutlicht der Ortsbürgermeister.

Im alten Dorfkern gebe es hingegen auch noch Gebäude, die, umgangssprachlich ausgedrückt, 1,5 Geschosse aufweisen. Diese würden im Sinne der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz von der Verwaltung alle neu bewertet. „Dazu werden die Eigentümer auch ein Informationsschreiben zur Selbstbewertung erhalten“, betont Werner Baumann. Bei abweichenden Eigenbewertungen werde selbstverständlich neu geprüft.

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