Rödersheim-Gronau
Reichsflagge zeigen kann teuer werden
Mit einem Erlass hat das rheinland-pfälzische Innenministerium im Oktober auf diese Problematik reagiert. Die Eingriffsmöglichkeiten zum Vorgehen gegen Reichs- und Reichskriegsflaggen seien erweitert worden, erläutert Ute Günther, Sprecherin der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim. Nun könne das Zeigen und Verwenden der schwarz-weiß-roten Reichsflagge in der Öffentlichkeit von Polizei und Ordnungsbehörden unterbunden werden. In Rödersheim-Gronau war in einem Hof am Ortsrand eine Reichsflagge aufgehängt worden – und das von der Straße aus gut sichtbar. „Erlaubt ist das nicht“, sagt Günther. In diesem Fall war es eine schwarz-weiß-rote Reichskriegsflagge ohne Symbol. Das Aufhängen sei eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. „Gemäß des Erlasses des rheinland-pfälzischen Innenministeriums stellt das Zeigen eine Belästigung der Allgemeinheit dar, wenn wie in Rödersheim vom Privatgrundstück aus eine Wirkung auf die Öffentlichkeit entfaltet werden soll“, erklärt Günther. Dafür zuständig sei in dem Fall das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde. Anders verhalte es sich, wenn die Flagge zudem ein entsprechendes Symbol, wie zum Beispiel ein Hakenkreuz, tragen würde. Dann bestünde der Verdacht einer Straftat. Der Verwaltung obliegt es, zunächst zu prüfen, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt. Die Verbandsgemeinde gehe dem Verdacht nach, kontrolliert vor Ort und wird im Falle einer Ordnungswidrigkeit selbst tätig. Bei Verdacht auf eine Straftat übergibt sie die Sache der Polizei. „Im Fall einer Ordnungswidrigkeit wird der Beschuldigte zunächst angehört. Ob es dann ausreicht, die Fahne umgehend abzuhängen oder ob weitere Schritte verfolgt werden, hängt vom Einzelfall ab“, erläutert Günther. Es könne ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verhängt werden.
In Rödersheim wurde die Flagge inzwischen abgehängt. „Würde sie wieder aufgehängt werden, werde das Ordnungsamt tätig. Bislang habe es in der Verbandsgemeinde noch keinen solchen Fall gegeben.