Dannstadt-Schauernheim
Physio-Praxis ohne Baugenehmigung erweitert
Die Inhaberin einer Physiotherapiepraxis möchte selbige von 125 auf 179 Quadratmeter erweitern. Außerdem hat sie vor, im Obergeschoss eine 155 Quadratmeter umfassende Wohnung einzurichten und das Dach zu Wohnzwecken auszubauen. Darüber hinaus will sie einen Heizraum einrichten und vor dem Eingang im Erdgeschoss einen Windfang bauen. So weit liest sich der Bauantrag, den der Dannstadt-Schauernheimer Rat bei seiner jüngsten Zusammenkunft auf den Tisch bekommen hat, wie viele andere solcher Anträge auch. Er wirkt harmlos – und birgt doch reichlich Diskussionsstoff.
Denn das Projekt, das die Bauherrin mit diesen Unterlagen beantragt, hat sie schon umgesetzt. Darauf weist Emil Burkhardt (CDU) hin. „Sie hat uns einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Eigentlich müssten wir die Planung allein deshalb schon ablehnen“, beschreibt er die Situation. Eigentlich. Denn einen Rückbau zu fordern, sei nicht realistisch und der Erhalt der Praxis ja durchaus wünschenswert.
Dazu kommt, dass die Bauarbeiten hauptsächlich in dem bestehenden Gebäude stattgefunden haben. Das wichtige Kriterium des Einfügens in die Nachbarschaft sei also nach wie vor erfüllt, urteilt die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim. Demnach bleibe dem Rat nichts anderes übrig, als dem Bauantrag das Einvernehmen der Ortsgemeinde zu erteilen.
Das Problem sind die Parkplätze
Der Knackpunkt ist ein anderer: Der vorgelegte Stellplatznachweis erfüllt die Anforderungen der Landesbauordnung nicht. Die Bauherrin kann nur sechs Stellplätze nachweisen, von denen auch noch zwei hintereinander liegen. Mindestens nachweisen müsste sie jedoch sechs Stellplätze für die Praxis plus zwei für die Wohnung, die zudem alle getrennt anfahrbar sein müssen. Dass hat sie auch selbst erkannt und deshalb zusätzlich beantragt, die beiden fehlenden Stellplätze ablösen zu dürfen. Dafür würden je Stellplatz am Standort der Praxis 7905 Euro fällig. Dieses Geld muss die Kommune wiederum dazu verwenden, um möglichst in der Nähe des Grundstücks als Ersatz öffentliche Stellplätze zu schaffen.
„Wenn wir kleinlich wären, müssten wir genaugenommen sogar noch mehr Stellplätze fordern, oder?“, erkundigt sich Burkhardt und erinnert daran, dass in der Praxis abends auch Veranstaltungen stattfinden, deren Besucher ebenfalls ausreichend Parkplätze benötigen. Seine Einschätzung bestätigt Bauabteilungsleiterin Annette Roos-Seidenspinner: „Richtig. Es müssten eigentlich sogar mindestens drei Stellplätze abgelöst werden.“
Angespannte Parksituation
Das Stellplatz-Problem spaltet das Dorfparlament. Wie in anderen Gemeinden auch stellen viele Dannstadt-Schauernheimer ihre Autos nicht in die dafür vorgesehenen Garagen oder Höfe, sondern auf die Straße. Dort geht es daher oft entsprechend eng zu, worüber sich die Bürger dann beschweren. Auf die einfachste Lösung verzichten allerdings zu viele. Und so ist die Parksituation in der Umgebung der Praxis bereits angespannt – und würde durch die fehlenden Stellplätze auf dem Grundstück weiter verschärft. Dennoch hat Thomas Dell (CDU) Bedenken, der Bauherrin zu hohe Auflagen zu machen: „Die Tegut-Filiale hat gerade erst geschlossen, der Metzger hat dicht gemacht, wenn jetzt deswegen auch noch die Physiotherapie-Praxis schließt, haben wir in Schauernheim fast gar nichts mehr.“ Zudem gingen viele ältere Menschen in die Praxis, denen dort geholfen werde. „Wo sollen die dann hin ohne Auto, wenn sie abwandert?“, fragt er. Auch Uwe Schölles (SPD) warnt davor, das örtliche Gewerbe zu sehr einzuschränken. Er wirbt für die Ablösung der Stellplätze als Kompromiss.
Kompromiss oder Gleichbehandlung?
Diese Ansicht teilen nicht alle. Frithjof Burdan (SPD) und die Erste Ortsbeigeordnete Barbara Härtel-Overbeck (CDU) finden, es sollten alle Bauherren gleich behandelt werden. „Entweder soll sie den Umfang reduzieren, oder wir lehnen den Bauantrag ab“, fordert er. „Wenn wir die Projekte ungleich behandeln, könnten wir Nachbarschaftskonflikte verursachen“, befürchtet sie. Beate Berg (CDU) hebt einen weiteren Aspekt hervor: „Es ist nicht in Ordnung, einfach Tatsachen zu schaffen. Wenn das Schule macht, macht das künftig jeder so.“
Burkhardt ringt mit sich, kann die Argumente beider Seiten nachvollziehen. Er möchte die Praxis ebenfalls nicht vergraulen, stellt aber auch fest: „Das war nicht rechtens. Die Satzung lässt keine Spielräume zu.“ Trotzdem werde er zähneknirschend der Ablösung zustimmen.
Am Ende beschließt eine Mehrheit von elf Ratsmitgliedern – fünf sind dagegen, zwei enthalten sich –, dem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen und von der Bauherrin die Ablösung von drei statt nur zwei Stellplätzen zu verlangen. Sie muss also 23.715 Euro zahlen.