Rhein-Pfalz Kreis Noch ein Supermarkt?

Der ehemalige Wasgau-Markt in Neuhofen: Wie soll sich ein Neubau rechnen, wenn der frühere Betreiber es schon nicht schafft, den
Der ehemalige Wasgau-Markt in Neuhofen: Wie soll sich ein Neubau rechnen, wenn der frühere Betreiber es schon nicht schafft, den Laden wirtschaftlich zu führen, fragt sich Ortsbürgermeister Ralf Marohn.

«Neuhofen.» In trockenen Tüchern ist noch nichts. Aber ein Investor hat für das Gelände des ehemaligen Wasgau-Markts eine Bauvoranfrage gestellt. Er will das alte Marktgebäude abreißen und ein neues bauen. Der Neuhofener Ortsgemeinderat steht dem Vorhaben grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Doch es bleiben Fragen.

Bis vor Kurzem sah es nach Angaben von Ortsbürgermeister Ralf Marohn (FDP) danach aus, als würde Netto sich an dem Standort in der Carl-Reiß-Straße ansiedeln. Dann habe der Konzern allerdings überraschend mitgeteilt, dass er das mit dem Investor besprochene Konzept doch nicht mittrage. Auf Nachfrage halte der Investor trotzdem an seiner Bauvoranfrage fest, obwohl er momentan – noch – keine Zusage eines anderen Betreibers habe. Fest stehe demnach lediglich, dass die Ansiedlung eines Vollsortimenters auf dem Grundstück ausgeschlossen sei und allenfalls ein Discounter infrage komme. Den Investor-Plänen zufolge seien bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, ein Back-Shop/Café mit 120 Quadratmetern sowie 42 oder 50 Autostellplätze vorgesehen, teilt die Gemeindeverwaltung mit – je nachdem, ob der Back-Shop entsteht oder nicht. Für das Areal gilt der Bebauungsplan Gewerbegebiet Im Erlenbruch. Von dessen Vorgaben würde der Investor gerne in drei Punkten abweichen: der Dachneigung (45 Grad) des Neubaus, der Überschreitung der Baugrenze um 45 Quadratmeter und der Befreiung vom Pflanzgebot. Von der Kommune wollte er daher wissen, ob so etwas vorstellbar wäre. Für die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Rheinauen war aus den eingereichten Unterlagen allerdings nicht ersichtlich, warum das Überschreiten der Baugrenze nötig ist. „An 45 Quadratmetern wird ein Einzelhandel bei uns nicht scheitern“, fand hingegen Marohn. Er frage sich jedoch, wie sich ein Neubau rechnen solle, wenn laut dem früheren Betreiber Wasgau schon der vorhandene Markt nicht wirtschaftlich zu betreiben sei. Nach all den vergeblichen Bemühungen zum Erhalt der Wasgau-Filiale und den vielen unterschiedlichen Konzepten für den Standort, die die Kommune in den vergangenen Jahren präsentiert bekam, „sollten wir jetzt aber schon genau wissen, was dort hin soll“, sagte er. Solange Netto noch der Ansprechpartner war, sei auch alles gut gewesen. Da es zurzeit aber nichts Konkretes gebe, halte er es für besser abzuwarten. Alles andere würde bedeuten, einen Präzedenzfall zu schaffen. „Ich finde es immer toll, wenn sich ein Nachfolge-Unternehmen findet“, sagte Wolfgang Kraus (SPD). Das Konzept des Investors sei für ihn okay, auch ohne den Betreiber zu kennen. Ähnlich argumentierte sein Fraktionschef Arthur Nasel: „Wir sollten das nicht schlechtreden, sondern den Einzelhandel erhalten.“ Der CDU-Fraktionsvorsitzende Robin Hahn räumte eine gewisse Skepsis bezüglich der Wirtschaftlichkeit ein. Doch dieser Aspekt könne auch später noch diskutiert werden. Sein Fraktionskollege André Schlosser hielt eine Ausnahmegenehmigung für denkbar. FDP-Fraktionschefin Gisela Kluger missfiel der beabsichtigte Verstoß gegen das Pflanzgebot. Roland Brendel (SPD) vertrat die Ansicht, dass es sich nur um eine Bauvoranfrage handelt: „Da passiert ja erst mal nichts.“ Das schränkte Bauabteilungsleiter Frank Juchem ein. Der Rat müsse entscheiden, ob er dem Konzept zustimme und die angefragte Änderung des Bebauungsplans in Aussicht stelle oder nicht. „Davon gibt es dann kein Zurück mehr. Mündet das Ganze in einen Bauantrag, wird es nicht mehr zur Abstimmung vorgelegt“, sagte er. Zugleich warnte Juchem vor weiteren Ausnahmeregelungen. Würden zu viele davon zugelassen, werde ein Bebauungsplan funktionslos. Daraufhin schlug Hahn vor, auf eine Ausnahme zu verzichten und stattdessen den Bebauungsplan zu ändern. Kraus regte an, eine angemessene alternative Begrünung vorzuschreiben. Letztlich stimmte der Rat dem Vorhaben mehrheitlich zu und stellte die Bebauungsplanänderungen in Aussicht.

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