Rhein-Pfalz Kreis Neue Regeln für Windräder

Auf dem Kindenheimer Kahlenberg dürfen noch Windräder gebaut werden.
Auf dem Kindenheimer Kahlenberg dürfen noch Windräder gebaut werden.

Mit dem Thema Windkraft haben sich die Ortsgemeinderäte im Leiningerland in den vergangenen Wochen befasst, genauer mit der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zum geplanten Teilregionalplan. Er soll Flächen ausweisen, die zur Energiegewinnung durch Windkraft genutzt werden können, und solche, die davon ausgeschlossen sind.

Die Städte und Gemeinden in der Metropolregion Rhein-Neckar wollen, dass überall die gleichen Regeln für Planungen gelten. Deswegen wurde der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar erstellt. Ein Thema für die Verantwortlichen aus Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg sind die Windräder. Allerdings haben sich die Planungsvorgaben in den drei Bundesländern mehrfach geändert. Deswegen ist das Thema Windenergie aus dem Einheitlichen Regionalplan ausgegliedert worden. Denn mitunter mussten verschiedene Kriterien für das Gesamtkonzept zugrunde gelegt werden. Nun wird das Thema neu angegangen. Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) ist für die Regionalplanung in der Metropolregion zuständig und hat die Kommunen gebeten, zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Für die Verbandsgemeinde Leiningerland heißt das: Es bleiben nach dem neuen Plan lediglich zwei Bereiche als Vorrangflächen für Windräder, und zwar der interkommunale Stahlberg von Dirmstein, Heuchelheim, Großniedesheim und Kleinniedesheim sowie der Kahlenberg der Gemeinde Kindenheim. Weil der Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung vergrößert wurde, hat sich der nutzbare Bereich des Stahlbergs von 109 auf 107,9 Hektar verkleinert. Auf dem Kahlenberg reduziert sich die Fläche von 109 auf 99,5 Hektar. Carlsbergs Bürgermeister Werner Majunke (CDU) erklärte kürzlich in einer Ratssitzung, was von den einstigen Windradplänen der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land nach Überarbeitung der Richtlinien übrig geblieben ist. Als Ausschlussflächen für die Windenergienutzung seien neben dem gesamten Naturpark Pfälzerwald auch zusammenhängende Laubholzbestände mit einem Alter von mehr als 120 Jahren definiert worden sowie bestimmte Wasserschutz- und Natura-2000-Gebiete. „Der Plan betrifft uns nicht. Der Kampf gegen Windräder auf dem Leuchtenberg ist längst passé, da im Pfälzerwald grundsätzlich keine Windkraftanlagen mehr aufgestellt werden dürfen“, sagte Majunke. Von den nicht bewaldeten Arealen, die nicht in den genannten Bereichen liegen, fielen auch solche heraus, die zu einem Flora-Fauna-Habitat oder einem Vogelschutzgebiet erklärt worden seien, sagte er. Letzteres betreffe den Grünstadter Gemeindeberg in Richtung Mertesheim und Ebertsheim. Als regional bedeutsame Fläche für die Windenergienutzung entfällt auch das Gebiet bei Tiefenthal, auf dem bereits zwei Windräder stehen. „Der Abstand dieser Anlagen zu den ersten Häusern ist nach den neuesten Landesvorgaben zu gering“, erläuterte der Carlsberger Bürgermeister. Allerdings genießen die beiden Windräder Bestandsschutz. Die nicht durch Restriktionen belegten Areale seien die „weißen Flächen“, auf denen die Kommunen entscheiden könnten, ob Windräder errichtet werden dürfen oder nicht, erläutert Erwin Fuchs, Bauamtsleiter der VG Leiningerland. „Wenn der Teilregionalplan Windenergie in Kraft getreten ist, müssen die Flächennutzungspläne angepasst werden“, sagt Fuchs. Dann gebe es zwei Möglichkeiten. Erstens: Die VG möchte die Windkraft steuern und diese auf den „weißen Flächen“ nur eingeschränkt – gegebenenfalls auch gar nicht – zulassen. Hierzu bedarf es dann eines Konzepts, das in den Flächennutzungsplan, dem die Mehrheit der Ortsgemeinden zustimmen muss, integriert wird. Zweitens: Die Festlegungen des Teilregionalplans Windenergie werden unverändert übernommen. Fuchs: „In dem Fall wären Windkraftanlagen grundsätzlich auch auf ,weißen Flächen’ zulässig, da die Anlagen vom Gesetzgeber im Außenbereich privilegiert wurden.“ Hierüber werden die Ortsgemeinden erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden müssen. Zunächst gehe es nur um den Teilregionalplan, der aus VG-Sicht unproblematisch sei „und dem die Gemeinden zustimmen können“, so der Bauamtsleiter.

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