Hochdorf-Assenheim Nächster Schritt für neues Wohngebiet

Bis auf dem Areal zwischen Ludwigshafener Straße und Westerstraße gebaut werden kann, müssen noch einige bürokratische Vorgaben
Bis auf dem Areal zwischen Ludwigshafener Straße und Westerstraße gebaut werden kann, müssen noch einige bürokratische Vorgaben eingehalten werden.

Nach dem Okay von Experten, dass ein Neubaugebiet zwischen der Ludwigshafener Straße und der Westerstraße im Ortsteil Assenheim möglich ist, lässt die Kommune jetzt einen Bebauungsplan für das Areal erstellen.

Das Leben auf dem Land liegt weiter im Trend, entsprechend groß ist die Nachfrage nach Wohnraum. In Hochdorf-Assenheim soll neuer zwischen der Ludwigshafener Straße und Westerstraße entstehen. Ob das zwischen einer Landes- und einer Kreisstraße sowie neben einem Gewerbebetrieb und nahe der Autobahn überhaupt möglich ist, hat die Gemeinde vorab von einem Fachbüro untersuchen lassen. Dessen Antwort: ja, unter Auflagen. So müssten die Ortsgemeinde sowie die künftigen Bauherren vor allem auf Lärmschutz achten. Vorstellbar seien rund 40 Baugrundstücke, von denen das größte für die Firma Mayer & Ruppert reserviert werden sollte – damit sie sich gegebenenfalls erweitern kann.

Als rechtliche Grundlage für das Vorhaben ist ein Bebauungsplan nötig. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat Angebote eingeholt. Die reichten von rund 76.000 bis 157.000 Euro. Die günstigste Offerte stammt von denselben Experten, die bereits die grundsätzliche Machbarkeit überprüft und einen ersten groben Entwurf für das Neubaugebiet vorgestellt hatten. Sie waren also mit dem Areal und den örtlichen Gegebenheiten schon vertraut. Daher betraut der Rat das Fachbüro mit dem Erstellen des Bebauungsplans.

Damit in der Vorbereitungsphase kein Grundstückseigentümer Fakten schafft, die das Neubaugebiet verhindern könnten, hatten die Kommunalpolitiker bereits 2022 eine Veränderungssperre erlassen. Die gilt zunächst immer nur für zwei Jahre und wäre nun Mitte Juni ausgelaufen. Aus diesem Grund verlängerte das Hochdorf-Assenheimer Dorfparlament sie nun um ein Jahr. Reicht diese Zeit nicht, um den Bebauungsplan fertigzustellen und in Kraft zu setzen, könnte der Rat die Sperre 2025 noch ein letztes Mal um ein Jahr verlängern. Spätestens 2026 wäre das aber nicht mehr möglich.

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