Hochdorf-Assenheim
Dürfen an der L530 Wohnhäuser entstehen?
Die Frage nach der Machbarkeit sollte die Artec Bauprojekte GmbH beantworten, die die Hochdorf-Assenheimer im Juni 2023 just dafür mit dem städtebaulichen Rahmenplan für das Gebiet beauftragt hatten. In der Folge stellte sich heraus, dass hierfür zusätzlich eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung nötig ist. Also beauftragten die Politiker auch diese. Inzwischen liegen die Ergebnisse vor. Die ließ sich der Hochdorf-Assenheimer Rat von den beiden Artec-Mitarbeitern Rainer Martin und Timo Niendorf nun vorstellen.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind laut Martin gut: Das 28.700 Quadratmeter umfassende Gelände zwischen der Ludwigshafener Straße (L530) und der Westerstraße (K19/21) sei im Regionalplan Rhein-Neckar als Entwicklungsfläche und im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim als Mischgebiet ausgewiesen.
Im übergeordneten Planungsrecht sei das Areal also schon dargestellt, sodass „nur“ noch der Bebauungsplan fehle. Die Einstufung als Mischgebiet sei im Hinblick auf den Lärmschutz hilfreich, da der Lärmpegel in einem solchen etwas höher sein dürfe als in einem reinen Wohngebiet.
Nur unter Auflagen darf gebaut werden
Dennoch: Vor allem wegen des Verkehrslärms sei das Neubaugebiet nur unter Auflagen möglich. Neben der viel befahrenen Ludwigshafener Straße wirke sich vor allem die nahe A65 aus: „Dort kommen im Durchschnitt 52.000 Fahrzeuge täglich vorbei. Das ist schon eine Hausnummer“, erklärte Martin. Daher müsse entlang der Ludwigshafener Straße ein Lärmschutzwall errichtet werden. Der allein reiche jedoch nicht: „Außerdem müsste das Tempolimit dort von 70 auf 50 Kilometer in der Stunde verringert werden“, sagte er.
Allein durch die geringere zulässige Höchstgeschwindigkeit sinke die Lärmbelastung um drei Dezibel, durch den Wall um weitere fünf. Darüber hinaus sollten die künftigen Bauherren an den Wohnhäusern passive Schallschutzvorkehrungen vorsehen. Für den Wall hatten die Artec-Vertreter noch zwei weitere Vorschläge: Auf diesem könnten aus der Südseite zur Ludwigshafener Straße hin Photovoltaik-Module montiert werden, darunter die Regenrückhaltung.
Im Neubaugebiet seien rund 40 Baugrundstücke vorstellbar, deren Größe von 300 bis 4000 Quadratmeter reiche. Das größte sei als eventuelle Erweiterungsfläche für die Firma Mayer & Ruppert vorgesehen, deren Betriebsgelände im Westen direkt an das Gebiet grenzt, erläuterten sie. Die Zufahrt müsse nördlich über den Kreisverkehr erfolgen beziehungsweise an der Ludwigshafener Straße sei, wo aber nur Rechtsabbiegen möglich wäre. „Linksabbiegespuren möchte der Landesbetrieb Mobilität nicht mehr“, berichtete Martin.
Bauabteilungsleiterin Annette Roos-Seidenspinner von der Verbandsgemeinde-Verwaltung hob hervor, dass es sich bei dem vorgestellten Rahmenplan nur um einen groben Entwurf handle, „was machbar ist“. Details gelte es später zu klären. Ortsbürgermeister Walter Schmitt (FWG) freute sich trotzdem: „Es ist wichtig, dass es überhaupt geht.“ So beschloss denn auch die Ratsmehrheit, auf dieser Grundlage weiterzuplanen. Dazu soll die Verwaltung Angebote für das Erstellen des Bebauungsplans einholen.