Dannstadt-Schauernheim
Klage vor dem Sozialgericht: Wo passierte der Unfall?
Während der Verhandlung vor dem Speyerer Sozialgericht geschah etwas Bemerkenswertes. Die vielen vernommenen Zeugen auf beiden Seiten, aber auch der Kläger selbst, machten ganz und gar glaubhaft den Eindruck, die Wahrheit zu sagen – oder zumindest die glaubwürdige subjektive Wahrheit. Nur passten die Erzählungen ganz und gar nicht zueinander. So wie es aussieht, wird sich nicht mehr zweifelsfrei klären lassen, was an dem Unfalltag, einem Freitag, bis zum Montag, als der Mann ins Krankenhaus kam, geschehen ist.
Es passierte am Freitag, 18. Januar 2019. Der Kläger war damals noch Beigeordneter der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, und das bereits seit 15 Jahren. Seine Ehefrau hatte ihn, wie sie als Zeugin erläuterte, morgens mit dem Auto zum Rathaus gebracht und mit ihm verabredet, dass sie ihn pünktlich um 12 Uhr dort wieder abholen würde. Er vertrat an diesem Tag Verbandsbürgermeister Stefan Veth (CDU).
Auf der Treppe ausgerutscht
Etwa gegen 12 Uhr sei der CDU-Politiker auf der Treppe nach unten gegangen und habe, wie er es sonst immer tue, noch bei einem Fachbereichsleiter nachfragen wollen, ob noch etwas zu tun sei. Dessen Bürotür sei offen gewesen, er selber aber nicht am Platz. Dann sei der Kläger auf der Treppe ausgerutscht und gestürzt, sagte er. Er habe sich aufgerappelt und sei unter Schmerzen weitergehumpelt, aus dem Rathaus heraus. Dort kam ihm seine Frau, die sich bereits sorgte, weil er nicht pünktlich auf dem Parkplatz gewesen sei, entgegen. Sie half ihm zum und ins Auto und fuhr nach Hause. Dort wartete ein Handwerker, mit dem er verabredet war, vor der Tür und half dann, ihn hinein aufs Sofa zu bringen.
Darauf habe er das Wochenende verbracht, bis die Schmerzen am Montag so schlimm waren, dass seine Frau den Krankenwagen rief. Der Kläger kam dann in die BG-Unfallklinik, wo der Notarzt, der ebenfalls als Zeuge aussagte, einen Oberschenkelhalsbruch diagnostizierte. Der Arzt sagte aber auch, dass man mit diesem Bruch nicht mehr gehen könne, sondern höchstens noch auf dem Bauch liegend robben. Die beiden Sanitäter vom Montagmorgen bestätigten seine Bewegungsunfähigkeit.
Niemand hat etwas gesehen
Am Freitag allerdings war er, wenn auch humpelnd, seiner Frau entgegen gekommen und hatte es mit ihrer Hilfe zum Auto geschafft und dann mit ihrer und des Handwerkers Hilfe ins Wohnzimmer und auf die Couch. Auch hatte niemand von den Mitarbeitern, die zur jener Zeit laut Stechuhr das Rathaus verließen und dazu die gleiche Treppe benutzen mussten, den Unfall gesehen. Auch diese Aussagen waren vollkommen glaubwürdig.
Der ehemalige Beigeordnete war überzeugt, dass Verbandsbürgermeister Veth die Mitarbeiter unter Druck gesetzt habe, aber nichts konnte diesen Verdacht erhärten. Der Mann, der bei der Verhandlung einen gesundheitlich sehr angeschlagenen Eindruck machte, sagte, dass er wegen der starken, opiathaltigen Schmerzmittel, die er nimmt, gelegentlich Schwierigkeiten mit Details seiner Erinnerung habe. Der Vertreter der Unfallkasse meinte, die Widersprüche seien nur erklärbar, wenn dem Mann zwischen Freitag und Montag noch etwas zugestoßen sei, ein kleiner Ausrutscher oder Sturz. Dies verneinte das Ehepaar jedoch vehement.
Nachweis nicht gelungen
Nun wollte der Kläger den Sturz als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Für das Gerichtsverfahren ist jedoch nur wichtig, ob er ohne jeden Zweifel des Gerichts nachweisen konnte, dass seine schwere Verletzung Folge eines Sturzes im Treppenhaus des Rathauses gewesen war. Dieser Beweis gelang ihm nicht, und damit konnte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Juliane Nitzsche nicht zu seinen Gunsten entscheiden.