Rhein-Pfalz Kreis Keine mildere Strafe
FUSSGÖNHEIM/Lambsheim. Das Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken hat nach eigenen Angaben den Revisionsantrag des ehemaligen Leiters des Energieversorgungsunternehmens (EVU) Fußgönheim, Andreas Paczulla, abgelehnt. Damit sei das Urteil des Landgerichts Frankenthal gegen ihn rechtskräftig.
Wie mehrfach berichtet, war der Lambsheimer wegen Untreue angeklagt und vom Amtsgericht Ludwigshafen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Anfang 2013 vom Konto des EVU 3500 Euro an eine Bekannte hatte überweisen lassen. In der Berufung vor dem Landgericht Frankenthal wurde das Urteil im September bestätigt. Paczullas Anwalt rief daraufhin die nächsthöhere Instanz, das Pfälzische OLG in Zweibrücken, an und beantragte die Revision. Darunter versteht man die Überprüfung eines Richterspruchs auf Rechtsfehler. Im Fall Paczulla sei es um die Frage gegangen, ob die Strafe milder hätte ausfallen müssen, weil der Angeklagte sich um Wiedergutmachung des Schadens bemüht hatte, erläuterte auf Anfrage Claus Kratz, Richter und Sprecher am Oberlandesgericht. Wie berichtet, hatte Paczulla die veruntreuten 3500 Euro samt Zinsen zurückgezahlt. Der Erste Strafsenat des OLG sei aber der Ansicht, dass das Landgericht darin zu Recht keinen strafmildernden Umstand erkannt habe. „Nach unserer Prozessordnung ist das Urteil damit rechtskräftig und der Instanzweg abgeschlossen“, sagte Kratz. Paczulla selbst wollte die am 12. Januar vom Gericht getroffene Entscheidung nicht kommentieren, weil er offiziell noch keine Kenntnis davon und nicht mit seinem Anwalt gesprochen habe. Sein Mandat im Verbandsgemeinderat (VG) Lambsheim-Heßheim hat der SPD-Mann, der 2010 für das Bürgermeisteramt in Lambsheim kandidiert hatte, zum Jahreswechsel niedergelegt. Als Grund nannte er, dass er seit dem Frühjahr 2015 arbeitsunfähig sei und deshalb auch nicht mehr an Sitzungen des VG-Rats teilgenommen habe. „Weil ich nicht weiß, wie lange dieser Zustand noch anhält, habe ich den Sitz abgegeben. Ein auf Dauer fehlendes Mitglied bedeutet schließlich eine Schwächung der SPD-Fraktion und des Rats.“ Nach Angaben von Michael Reith (SPD), Bürgermeister der VG Lambsheim-Heßheim, hat die Fraktion am Montag darüber gesprochen. Für Paczulla werde der Lambsheimer Peter Kopecek nachrücken. Mit dem Rücktritt Paczullas habe sich ein mögliches Ausschlussverfahren aufgrund der OLG-Entscheidung erübrigt, meinte Reith. Denn die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung lässt für rechtskräftig verurteilte Straftäter deren Ausschluss aus dem Gemeinderat zu. Paragraf 31 nennt als Voraussetzung eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten. Dann kann der Gemeinderat den Ausschluss beschließen, wenn der Betreffende „durch die Straftat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat“. Wäre der Lambsheimer Sozialdemokrat nicht zurückgetreten, hätte Bürgermeister Reith den Verbandsgemeinderat jetzt über die Rechtskraft des Urteils informieren müssen; danach hätte der Rat einen Monat Zeit gehabt, über einen etwaigen Ausschluss zu entscheiden. Die Verbandsgemeinde Maxdorf, bei der Paczulla unter anderem für die wiederkehrenden Beiträge zuständig war, hatte ihrem Angestellten nach dem Urteil des Amtsgerichts gekündigt. Dagegen hatte der Ex-Werksleiter geklagt, das Arbeitsgericht Ludwigshafen hatte die Klage im Oktober des vergangenen Jahres aber abgewiesen. Die Frist, innerhalb derer Paczulla Berufung gegen das Urteil einlegen kann, endet morgen.