Dannstadt-Schauernheim
Gewerbegebiet Ost: Rat diskutiert über Verkehrsbelastung
Darf sie zwei zusätzliche Zufahrten zu ihrem Gelände herstellen, auf dem sie eine neue Logistikhalle bauen möchte? Und darf sie die im Bebauungsplan vorgeschriebene Traufhöhe – also die Höhe der Außenwände – überschreiten, solange das Gebäude jedoch insgesamt nicht höher wird als die maximal zulässigen elf Meter? Das wollte eine nicht namentlich genannte Firma vom Dannstadt-Schauernheimer Ortsgemeinderat wissen. Das Unternehmen hat vor, im erweiterten Gewerbegebiet Dannstadt-Ost an der Riedstraße auf sieben nebeneinander liegenden Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 45.000 Quadratmetern besagte Logistikhalle mit Büro- und Sozialflächen zu errichten.
Bauabteilungsleiter Bernd Ziegler von der Verwaltung der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim hob hervor: „Es geht nicht um das Vorhaben, sondern um die angefragten Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans.“ Die zusätzlichen Zufahrten sollten den Betriebsablauf optimieren. Stimme der Rat zu, werde es jeweils eine eigene Zufahrt für Pkw, Lkw und die Feuerwehr geben. Eigentlich sei je Grundstück nur eine Zufahrt vorgesehen, da es sich jedoch um sieben Grundstücke handle, liege ein atypischer Fall vor. „Wir halten hier drei Zufahrten für rechtlich unproblematisch“, sagte er. Rechtlich ebenfalls vertretbar sei aus Sicht der Verwaltung, das Überschreiten der vorgeschriebenen maximalen Traufhöhe von 8,50 Metern um 2,50 Meter zu erlauben. Denn errichte der Bauherr ein Flachdach, werde die zulässige Firsthöhe von elf Metern trotzdem nicht überschritten. Auch das Volumen des Gebäudes ändere sich dadurch nicht wesentlich. Dennoch würde der Rat damit Präzedenzfalle schaffen, auf die sich andere beziehen könnten, betonte Ziegler. Am Ende teilte die Ratsmehrheit jedoch seine Einschätzung und erteilte die Befreiungen für die zusätzlichen Zufahrten (19:5-Stimmen) und die Traufhöhe (16:8-Stimmen).
Kritiker sehen Gefahren
Uwe Schölles (SPD) hatte jedoch wegen des zu erwartenden Verkehrs Bedenken. Da bisher nur der erste Bauabschnitt der Erweiterungsflächen erschlossen und damit auch nur der erste Teil der Erschließungsstraße gebaut sei, würde der Lkw-Verkehr eventuell über die Angel- und die Hauptstraße fließen und deren Anwohner zusätzlich belasten. Dem hielt Dannstadt-Schauernheims Ortsbürgermeisterin Manuela Winkelmann (CDU) entgegen: „Wir haben doch einen direkten Anschluss an die A 61. Wieso sollte da ein Lkw-Fahrer über die Hauptstraße fahren?“ Gegenüber der RHEINPFALZ stellte Schölles später klar, dass er sich vor allem um das Szenario sorgte, wenn der Verkehrskreisel beim Aldi auf dem Weg zum A-61-Anschluss mal durch einen Unfall oder Bauarbeiten blockiert sein sollte. Denn dann wären Angel- und Hauptstraße die einzige Route zur Logistikhalle. Auch von Süden kommende Anbieter würden eventuell eher den Weg über Angel- und Hauptstraße wählen. Dieses Problem bestehe, bis in einigen Jahren der zweite Abschnitt der Erschließungsstraße von der Angelstraße bis zum Münchhof fertig werde.
Ralf Klein (Grüne) sorgte sich hingegen um die Sicherheit der Fahrradfahrer im Gewerbegebiet. Es gebe dort für sie keine Radwege, und eine der zusätzlichen Zufahrten zur Logistikhalle münde just auf den Kurzen Weg, also die Radlerstrecke Richtung Mutterstadt. Dazu erklärte Ziegler, die Straßen in dem Gebiet seien relativ breit, Kinder bis zehn Jahre dürften auf dem Gehweg fahren und Radfahrer sollten auf den parallel verlaufenden Wirtschaftswegen um das Gewerbegebiet herumgeleitet werden. Da sei bewusst so gemacht.
Daneben folgte der Rat dem Vorschlag der Verwaltung, die Erschließungsbeiträge in zwei Abschnitten zu ermitteln. Die entsprechen den zwei Bauabschnitten vom bisherigen Gewerbegebiet zur verlängerten Angelstraße und von dieser zur L 454 beim Münchhof. „Im ersten Abschnitt fehlt noch die Verschleißdecke auf den Erschließungsstraßen“, teilte Horst Renner von der Verwaltung mit. Für den ersten Bauabschnitt bietet die Kommune den Grundstückseigentümern Ablöseverträge für den Erschließungsbeitrag und den Kostenbeitrag für ökologischen Ausgleich außerhalb des Gebiets an. Bei einem Ablösevertrag werden laut Renner die bereits angefallenen und die noch zu erwartenden Kosten erhoben.