Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Fragen und Antworten: Damit Flüchtlingshelfer nicht hilflos sind

Der Kreis sucht weiterhin dringend Unterkünfte für die ukrainischen Flüchtlinge.
Der Kreis sucht weiterhin dringend Unterkünfte für die ukrainischen Flüchtlinge.

Das Wichtigste für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist zunächst ein Dach über dem Kopf. Etwa 550 Unterkunftsplätze haben die Kreisbürger dafür bereitgestellt. Weitere werden noch benötigt. Was muss beachtet werden, wenn man Flüchtlinge aufnehmen möchte? Fragen an die zuständige Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises.

Laut Kreisverwaltung sind Stand Donnerstag 486 Flüchtlinge aus der Ukraine im Kreis registriert. Die Bereitschaft der Bürger, ihnen zu helfen, sei derzeit enorm, informiert die Erste Kreisbeigeordnete Bianca Staßen (SPD). Sie seien sogar bereit, selbst Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Doch das wirft auch viele Fragen auf, die die Kreissprecherin Kornelia Barnewald beantwortet.

Welche Ausstattung sollte eine Unterkunft für Flüchtlinge haben?
Die Wohnungen oder Zimmer sollten bestenfalls voll ausgestattet sein, das helfe bei der Organisation. Idealerweise sollte die Unterkunft einen eigenen abschließbaren Zugang und zudem einen eigenen sanitären Bereich (sprich: ein eigenes Bad) haben. „Aber auch hier sind wir aufgrund der großen Anzahl an Flüchtlingen dankbar über jedes Angebot. Wer noch Möbel zur Verfügung hat, kann das gerne den Kreisgemeinden melden“, sagt die Kreissprecherin.

Für wie lange sollte die Unterkunft zur Verfügung gestellt werden?
Im besten Falle mindestens sechs Monate. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Flüchtlinge länger als nur ein paar Wochen bleiben, denn ein Ende des Kriegs sei nicht absehbar. Und: „Schon allein die zu erwartende kaputte Infrastruktur lässt erahnen, dass sie nicht sofort in ihre Heimat zurückkehren können“, erläutert Barnewald weiter. Daher wäre es nicht sinnvoll, wenn der Wohnraum nur wenige Wochen zur Verfügung stünde und die Flüchtlinge von einer Wohnung in die nächste Wohnung ziehen müssten. „Natürlich können aber auch diese Angebote gemeldet werden, damit in einem Notfall darauf zurückgegriffen werden kann“, betont die Kreissprecherin.

Ist die Unterbringung rechtlich wie ein Mietverhältnis zu betrachten, das zum Beispiel Kündigungsfristen nach sich ziehen könnte?
Nein, nicht jede Unterbringung ist rechtlich wie ein Mietverhältnis zu betrachten.

Können die anfallenden Kosten, etwa für Heizung, Strom und Wasser, der Kreisverwaltung gegenüber geltend gemacht werden?
Ja. Sofern die ukrainischen Flüchtlinge einen solchen Hilfsanspruch geltend machen wollen, fällt dieser Personenkreis unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Dann bekommen Wohnungsanbieter (Vermieter) die Miet- beziehungsweise Nebenkosten erstattet. Laut Barnewald wird von Seiten der Verwaltung üblicherweise noch geprüft, ob die Höhe dieser Kosten angemessen ist.

Können auch Flüchtlinge aufgenommen werden, wenn man zur Miete wohnt?
Dies muss vorab zunächst mit dem Vermieter geklärt werden. Die Kreisverwaltung hätte aber keine Probleme damit.

An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen zur Unterbringung hat?
Grundsätzlich gilt, dass die Verwaltungen in den Gemeinden, in denen die Flüchtlinge untergebracht sind, Ansprechpartner für die Bürger sind, die helfen möchten.

Welche Stelle sollten Geflüchtete zuerst ansteuern?
Sollten die ukrainischen Flüchtlinge keine Kontaktpersonen im Kreis haben, bei denen sie auch sofort privat unterkommen können, sollten sie sich bei der Aufnahmeeinrichtung in Speyer melden. Sind sie schon privat untergekommen, dann sollten sie sich bei der zuständigen Kreisgemeinde melden.

Muss ein Visum beantragt werden?
Nein.

Wo kann Sozialhilfe beantragt werden?
Sind die Flüchtlinge nicht über die Aufnahmeeinrichtung dem Kreis zugewiesen worden, sondern direkt bei Privatpersonen unterkommen, kann die Sozialhilfe für die Geflüchteten bei den Gemeindeverwaltungen beantragt werden. Im Falle eines Hilfegesuches werden sie melderechtlich erfasst und dann an das Sozialamt vor Ort weitergeleitet.

Wer kümmert sich um die Flüchtlinge, und woher bekommen sie Informationen rund um den Alltag?
Die Gemeinden haben unter anderem Sozialarbeiter und Verwaltungskräfte, welche sich um die zugewiesenen Flüchtlinge kümmern. Zudem gebe es dankenswerterweise viele Ehrenamtliche, die sich auch in dieser Flüchtlingskrise wieder engagierten. Zusätzlich habe der Kreis einen Aufruf gestartet, um weitere ehrenamtliche Helfer in den Kreisgemeinden zu finden. Ein weiteres Info-Angebot für die Flüchtlinge ist die Integreat-App, die derzeit auch ins Ukrainische übersetzt werde. Den QR-Code zur App erhalten die Geflüchteten bei ihrer Ankunft. „Wie genau die Flüchtlingsbetreuung vor Ort aussieht, wird sich noch zeigen und finden“, meint die Kreissprecherin. Derzeit seien die meisten Ukrainer bei Privatpersonen untergebracht und nicht dem Kreis zugewiesen worden. „Wir gehen davon aus, dass diesen schon geholfen wird.“

Wie können Sprachbarrieren gemeistert werden? Gibt es Dolmetscher, die zur Verfügung stehen?
Der Kreis hat nach eigenen Angaben einen kleinen Dolmetscherpool, auf den auch die Kreisgemeinden zurückgreifen können.

Gibt es bereits Angebote für Sprachkurse?
Ja, die Volkshochschule (VHS) hat einen kostenlosen Online-Sprachkurs eingerichtet, um erstmal die notwendigsten Grundlagen auf Deutsch kennenzulernen. Die Geflüchteten können mit dem Smartphone die VHS-App herunterladen, sich online registrieren und das Lernprogramm „VHS Lernportal“ kostenlos nutzen. Weitere Informationen stehen unter www.vhs-rpk.de oder sind bei den VHS der Gemeinden erhältlich.

Können medizinische Leistungen problemlos in Anspruch genommen werden?
Diejenigen Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen wollen, erhalten diese nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und damit auch Krankenhilfe. Damit Betroffene die notwendigen medizinischen Hilfen erhalten, stellen die Kreisgemeinden vorab die erforderlichen Krankenscheine aus.

Können auch Flüchtlingskinder aufgenommen werden, die Waisen sind oder ohne Eltern ihr Land verlassen mussten?
Ja, das ist möglich. Zurzeit seien dem Kreis aber noch keine sogenannten „unbegleiteten, minderjährigen Kinder“ aus dem Flüchtlingsgebiet offiziell zugewiesen worden. Für diesen Fall würde das Jugendamt eine Bereitschaftspflege für die ankommenden Kinder anstreben. Diese wird laut der Kreissprecherin der Pflegekinderdienst (PKD) der Stadt Ludwigshafen (LuZiE) vermitteln, mit dem der Kreis eine Kooperationsvereinbarung hat. Die Privatpersonen, die sich bereits beim Jugendamt gemeldet und die Bereitschaft zur Aufnahme eines Waisenkindes signalisiert haben, werden an den PKD weitergemeldet. „Bei LuZiE selbst haben sich bisher 17 Familien gemeldet, die bereit sind, ein Kind oder auch mehrere Kinder aufzunehmen“, informiert Barnewald. Das Amt werde die potenziellen Familien kurz überprüfen, das heißt Jugendamtsmitarbeiter werden bei einem Hausbesuch und in Gesprächen die Familie kennenlernen. Des Weiteren gebe es sogenannte Bestandsfamilien, die sich ebenfalls eine Aufnahme vorstellen können. Für alle Interessierten wird die Kreisverwaltung einen Infoabend anbieten.

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