Maxdorf / Fußgönheim / Birkenheide RHEINPFALZ Plus Artikel Falsch geparkte Autos: Welche Möglichkeiten eine Verwaltung hat

Wer länger falsch parkt, muss damit rechnen, dass sein Auto versetzt, oder gar abgeschleppt wird. Autos, die in der Verbandsgeme
Wer länger falsch parkt, muss damit rechnen, dass sein Auto versetzt, oder gar abgeschleppt wird. Autos, die in der Verbandsgemeinde Maxdorf abgeschleppt worden und noch zugelassen sind, werden bei einer Firma in Bobenheim-Roxheim abgestellt.

Wer sein Auto falsch parkt, der muss auch in der Verbandsgemeinde Maxdorf damit rechnen, dass er einen Strafzettel bekommt. Wer sein Fahrzeug dann immer noch nicht wegfährt, der findet es womöglich in Bobenheim-Roxheim wieder. Oder auf dem Schrottplatz.

Mal ehrlich, haben wir nicht alle schon mal unser Auto irgendwo verbotswidrig abgestellt? Nur kurz. Zum Brötchen holen. Oder um bei einem Bekannten was einzuwerfen. Exakt. Dagegen ist auch in der Regel nichts zu sagen. Man fährt ja gleich wieder weg und hat seinen fahrbaren Untersatz im Blick und ist im Zweifelsfall im Handumdrehen fortgefahren.

Doch leider geht es nicht immer so unkompliziert vonstatten. Denn manchmal stehen Autos rum. Und stehen, und stehen, und stehen ... Im Extremfall haben sie noch nicht mal mehr ein Nummernschild. Dann muss bei einer Gemeinde das Ordnungsamt einschreiten. Die Damen und Herren verteilen nicht nur Knöllchen an Parksünder, sie kennzeichnen unbefugt im öffentlichen Raum abgestellte Autos mit farbigen Aufklebern. Mit denen wird der Halter aufgefordert, das Fahrzeug zu entfernen. Dafür hat er laut Michael Niederberger (CDU), Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Maxdorf, sieben Tage Zeit.

Vollzugsdienst im Einsatz

„Oft werden wir angerufen mit dem Hinweis: Da steht schon länger einer“, sagt Niederberger. Nicht immer sei es offensichtlich, was da ablaufe. Dann folgen die Mitarbeiter auch mal gewissen Anhaltspunkten: Läuft Öl aus? Ist der Tüv abgelaufen? Wurde das Auto in den letzten Tagen bewegt? Der Kommunale Vollzugsdienst schaut nach dem Rechten und bringt im Zweifel den Aufkleber an. „Der Aufkleber zeigt auch: Wir sind dran, wir tun was“, sagt Niederberger.

Nach einer Woche schauen die Mitarbeiter vom Kommunalen Vollzugsdienst noch mal vorbei. Ist das Auto weg, hat sich das Problem erstmal erledigt. Angela Reiter vom Kommunalen Vollzugsdienst der Verbandsgemeindeverwaltung ist schon einige Jahre im Geschäft und kennt mittlerweile ein paar Tricks und Kniffe. Über die Abgasplakette in der Windschutzscheibe komme man in der Regel zumindest an einen früheren Halter. Der könne oft jemanden benennen, an den das Auto verkauft wurde. Und bei neueren Autos seien auch oft die Motornummern sichtbar.

Mit Datum und Unterschrift

Beim Anbringen des Aufklebers müssen auch die Verwaltungsmitarbeiter ein paar Dinge beachten. Mit Datum versehen und unterschrieben muss er sein. Und der Name zusätzlich in Klarschrift, damit der Fahrzeughalter im Zweifel einen Ansprechpartner bei der Gemeinde hat. Die roten Aufkleber hat Reiter immer dabei. Vorsichtshalber. Man weiß ja nie. „Wie auch die Zettel für Überwuchs. Ich stemple immer ein paar vor“, erzählt sie und grinst spitzbübisch.

Ist der Aufkleber angebracht, dann werden Auto und Szenerie noch fotografiert. „Damit wir beweisen können, dass wir den Aufkleber angebracht haben und in welchem Zustand wir das Auto vorgefunden haben.“ Wer meint, dass er damit durchkommt, wenn er einfach den Aufkleber entfernt, irrt. „Das ist eine Ordnungswidrigkeit“, erklärt Angela Reiter.

Schrott für Kreisverwaltung

Steht das Auto dann aber immer noch, wird es abgeschleppt. Darum muss sich aber nicht mehr die Gemeinde kümmern. „Wir machen eine Meldung an die Kreisverwaltung. Denn ein abgemeldetes Auto gilt als Schrott. Und der ist wiederum Abfall, und für dessen Entsorgung ist die Kreisverwaltung zuständig“, erläutert Niederberger.

So weit, so gut. Doch was passiert mit Autos, die verbotswidrig parken und noch zugelassen sind und abgeschleppt werden müssen? Michael Niederberger konkretisiert: „Es geht um Autos, die im Weg stehen. Und zwar so störend, dass sie entfernt werden müssen“, sagt der Erste Beigeordnete. Als Beispiele nennt Niederberger das Blockieren einer Feuerwehrzufahrt oder wenn zum Beispiel der große Parkplatz am Bahnhof in Maxdorf für die Kerwe gebraucht wird. „Bei der Kerwe stellen wir eine Woche vorher Schilder auf mit dem Hinweis, ab wann frei sein muss.“ Denn die Schausteller müssen ja rechtzeitig zur großen Sause ihre Stände aufbauen.

Zehn Euro Gebühr pro Tag

Das Gute in solchen Fällen: „Über die Nummernschilder kommen wir in die Regel an die Halter dran“, sagt Niederberger. Und wenn nicht? Ja, dann muss auch die Gemeindeverwaltung den Abschleppservice rufen. Im Maxdorfer Rathaus arbeitet man in solchen Fällen mit einer Firma aus Bobenheim-Roxheim zusammen. „Das Abschleppen kostet rund 300 Euro. Dazu kommen noch zehn Euro Standgebühr pro Tag bei der Firma. Und das Knöllchen muss selbstverständlich auch bezahlt werden“, erläutert Niederberger und grinst.

Als bislang spektakulärsten Fall nennt Michael Niederberger den Auflieger eines Lasters. Den Anhänger habe die Gemeinde tatsächlich versetzen lassen. „Da wussten wir nicht, was drin ist. Ein halbes Jahr später ist er dann abgeholt worden“, erinnert sich der Erste Beigeordnete. Die Kosten für solche Aktionen hielten sich für die Gemeinde in Grenzen. „Und wir holen uns das Geld ja vom Halter des Fahrzeugs wieder“, sagt der Beigeordnete.

Nein, ein riesiges Problem seien die Falschparker, die abgeschleppt werden müssten nicht, betont Niederberger. 2022 gab es zehn Fahrzeuge, die abgeschleppt wurden, neun Autos und besagter Auflieger, 2023 wurden drei Fahrzeuge abgeschleppt und in diesem Jahr bislang lediglich eins. Aber wenn er mal Hinweise bekomme – „die Leute rufen an oder schicken auch Bilder per E-Mail“ –, sei er auch bereit, der Sache nachzugehen. Wenn der Fall eindeutig ist. Und bevor sämtliche Spekulationen ins Kraut schießen, ergänzt Niederberger: „Reich wird die Gemeinde dadurch nicht.“

Wenn ein Auto zu lange im öffentlichen Raum steht, gibt es von der Gemeinde so einen Aufkleber aufs Auto. Darin wird der Halter
Wenn ein Auto zu lange im öffentlichen Raum steht, gibt es von der Gemeinde so einen Aufkleber aufs Auto. Darin wird der Halter aufgefordert, den Wagen zu entfernen.
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