Rhein-Pfalz Kreis Entscheidung zu Erdöl-Projekt naht

Erdöl-Förderung in Speyer: bis es dazu kommt, müssen viele Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.
Erdöl-Förderung in Speyer: bis es dazu kommt, müssen viele Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.

«Otterstadt.»„Derzeit prüfen wir das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsvorprüfung“, sagte der zuständige Mitarbeiter des Landesamts, Holsten Hübner, auf RHEINPFALZ-Anfrage. In diesem Ergebnis wird entschieden, ob eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden muss, bevor der Hauptbetriebsplan für die geplante Erdöl-Erkundungsbohrung bei Otterstadt zugelassen wird. Wann genau mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, wollte der Landesamts-Mitarbeiter nicht sagen. Wie mehrfach berichtet, will ein Konsortium aus den Unternehmen Neptune Energy Deutschland (vormals Engie E&P) und Palatina Geocon, das bereits in Speyer Erdöl fördert, an der Landesstraße 534 zwischen Otterstadt und Waldsee gegenüber der Sandgrube Heberger nach Erdöl suchen. In Otterstadt regt sich Widerstand gegen das Projekt, weil Gegner negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Bewohner der Ortsgemeinde fürchten. Bürger und eine Behörde fordern eine komplette Umweltprüfung Die Interessengemeinschaft „Kein Öl in Otterstadt“, der Förderverein für Landschafts- und Umweltschutz in Otterstadt und Waldsee (FLUOW) sowie die Kreisgruppe Rhein-Pfalz des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordern eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt. Bei einer solchen umfangreichen Prüfung wird umfassender als in der Vorprüfung untersucht, welche Auswirkungen ein Vorhaben auf die Umwelt hat. Außerdem sieht diese Prüfung die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Naturschutzbehörde hat, wie berichtet, deutlich gemacht, dass sie eine solche umfangreiche Prüfung wegen des geplanten Wildtierkorridors zwischen Pfälzerwald und Rheinauen für notwendig ansieht. Die geplante Erkundungsbohrung liegt in dem vorgesehenen Korridor. Das Verfahren dauert schon mehr als zwei Jahre Für die Erdöl-Erkundungsbohrung hat das Konsortium am 17. Juni 2016 einen notwendigen Hauptbetriebsplan beim Landesamt vorgelegt. Die Mainzer Behörde ist für die Genehmigung des Vorhabens zuständig. In diesem Plan beschreibt das Konsortium, was es bei der Erkundungsbohrung vorhat. Weil nun schon zwei Jahre vergangen sind, seit der Plan eingereicht wurde, wird laut Hübner überprüft, ob der Plan durch die Unternehmen zu ergänzen ist, Änderungen vorgenommen werden müssen oder sogar ein neuer Plan vorzulegen ist. Diese Prüfung erfolge, wenn das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung abgeschlossen sei, so Hübner. Im Verfahren werden Fachbehörden gehört Auf die Frage, warum die Prüfung so viel Zeit in Anspruch nimmt, sagte Hübner, dass dies ein komplexes Verfahren sei. Wenn ein Unternehmen einen Hauptbetriebsplan vorlege, werde zuerst geprüft, ob die Unterlagen vollständig seien. Dann werden Fachbehörden beteiligt. Die Behörden geben Stellungnahmen ab, die wiederum an die Unternehmen zur Stellungnahme weitergeleitet werden. „Dieses Verfahren kann Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern“, sagte Hübner. Das Otterstadter Verfahren zieht sich aus mehreren Gründen Als Grund, warum das Prüfverfahren im Otterstadter Fall mehr als zwei Jahre dauert und nun sogar noch geprüft werden muss, ob der damals eingereichte Hauptbetriebsplan überarbeitet werden muss, nennt der Landesamts-Mitarbeiter mehrere Aspekte: Zum einen wollte das Landesamt die Informationen einfließen lassen, die sich im parallel verlaufenden Planfeststellungsverfahren zur Erdöl-Fördermengen-Erweiterung in Speyer ergeben haben, bei der eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden muss. Zum anderen habe es mehrere Gesetzesänderungen gegeben, die berücksichtigt hätten werden müssen – unter anderem im Wasserrecht und in der Umweltgesetzgebung. Was letztlich auch zur Verzögerung geführt habe, sei, dass die Obere Naturschutzbehörde den geplanten Wildtierkorridor angesprochen habe. Auch der BUND habe den Aspekt thematisiert. Dazu sei das Konsortium zu einer Stellungnahme aufgefordert worden, sagte Hübner. Die Informationen, die das Konsortium dann dem Landesamt zukommen ließ, hätten erst noch überprüft worden müssen. Obwohl ein solches Verfahren komplex sei, sollte es nicht so lange dauern, gab der Landesamts-Mitarbeiter zu. Mit Blick auf weitere Schritte im Genehmigungsverfahren sagte er, dass es beim nächsten Mal schneller gehen werde. Bis zur Erdöl-Förderung ist es ein langer Weg Bis ein Unternehmen Erdöl fördern darf, ist es ein langer Weg. In Otterstadt geht es derzeit erst einmal darum, ob das Konsortium eine Probebohrung abteufen darf. Diese soll Aufschluss darüber geben, ob tatsächlich Erdöl vorhanden und es wirtschaftlich zu fördern ist. Dafür musste das Konsortium, wie beschrieben, einen Hauptbetriebsplan einreichen. Wird dieser genehmigt, müssen weitere Sonderbetriebspläne für den Bau des Bohrplatzes und die Bohrung beim Landesamt für Geologie und Bergbau vorgelegt und von diesem genehmigt werden. An diesem Schritt ist das Landesamt derzeit bei der darüber hinaus ebenfalls geplanten Probebohrung nordöstlich von Schwegenheim. Bei diesen Genehmigungsverfahren müssen auch Behörden gehört werden. Sollte sich das Konsortium nach der Probebohrung entscheiden, bei Otterstadt Erdöl fördern zu wollen, muss laut Hübner ein neuer Hauptbetriebsplan eingereicht werden. Denn dann sei man an einem Schritt, bei dem es wie bei der Probebohrung nicht nur um eine stationäre Anlage ginge, die wieder abgebaut werde, sondern um einen Gewinnungsvorgang von Erdöl über Jahre, Jahrzehnte – so wie in Speyer, sagte der Landesamts-Mitarbeiter.

x