Rhein-Pfalz Kreis E-Werk: Emotionen und kein Ende

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Fussgönheim. Das E-Werk Fußgönheim betreibt noch eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Schillerschule. Seit dem Verkauf der Werksteile Netz und Vertrieb im Jahr 2013 ist der Erlös aus der Anlage das einzige Vermögen des gemeindeeigenen Betriebs. Im Juli 2015 hat der Ortsgemeinderat mehrheitlich beschlossen, das Werk zum 31. Dezember 2016 aufzulösen. Welche Schritte wurden seither zur Auflösung des E-Werkes unternommen? Welche müssen noch getan werden? Das interessierte Christdemokraten und Freie Wähler vor allem. Außerdem verlangten sie Auskunft darüber, wie weit die Gemeindeverwaltung inzwischen mit dem Bearbeiten zweier Aufträge vorangekommen ist, die ihr der Rat erteilt hatte, und wann mit den Ergebnissen gerechnet werden könnte. Dabei ging es erstens darum, die Kosten für den Betrieb der Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Schiller-Grundschule sowie die Erträge darzustellen und alternativ den Erlös für einen Verkauf der Anlage zu ermitteln. Zweitens sollten Angebote zum Erstellen einer Stiftungssatzung eingeholt und dem Rat präsentiert werden. Ortsbürgermeisterin Klein teilte den beiden Fraktionen nun mit, für die Auflösung des E-Werkes müssten sämtliche Jahresabschlüsse vorliegen. Daran werde mit Hochdruck gearbeitet. Der Abschluss für 2013 liege dem Rat seit Oktober vor, sei jedoch mehrfach abgelehnt worden, da CDU und FWG ständig neue Anfragen dazu stellten. Der 2014er Abschluss sei derzeit beim Wirtschaftsprüfer und werde nach den Sommerferien vorgelegt. „Der Jahresabschluss 2015 ist schon recht weit gediehen. Er wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt, die Belegprüfungen sind abgeschlossen“, sagte sie. Der Abschluss für 2016 wird erst nach Ablauf des Jahres erstellt. Bei der Auflösung würden für das komplette Vermögen Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag fällig. Das wären nach Kleins Rechnung je Million Euro 157.000 Euro. Im Falle des Fußgönheimer E-Werks müssten also allein dafür 300.000 Euro aufgewendet werden. Das verbleibende Geld könne aber auch nicht einfach in die ebenfalls von CDU und FWG angestrebte Stiftung übernommen werden. Denn der Gesetzgeber schreibe vor, dass diese Mittel zunächst für die Sanierung des Haushalts verwendet werden. Da würden auch aktuell gute Bilanzen nicht helfen. „Denn die Prognosen für die nächsten Jahre sind allesamt negativ“, erklärte die Ortsbürgermeisterin. Darüber hinaus müsse das Geld in geplante Investitionen fließen. Und da stünden in der Kommune einige größere Projekte an. Als Beispiele nannte sie Sanierung und Ausbau der Grundschule, die Beteiligung am Bau des Pfalzmarkt-Wegs, das angedachte Ärztehaus und nicht zuletzt die Dorferneuerung, „bei der wir auch mit einem dicken sechsstelligen Betrag dabei sind“. Erst was danach übrig bleibe, dürfe für eine Stiftung verwendet werden. Da stelle sich die Frage, ob die Ortsgemeinde so etwas überhaupt machen könnte. „Und wie wollen Sie Ausschüttungen erwirtschaften in Zeiten, in denen es quasi keine Zinsen gibt?“ Ein Angebot für eine Stiftungssatzung habe sie bei einem externen Unternehmen nicht eingeholt, da Ansprechpartner hierfür die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sei und zudem nicht klar sei, welche Art von Stiftung CDU und FWG vorschwebt. Die Frage zu Betriebskosten und Erträgen der Fotovoltaikanlage habe sie nicht ganz verstanden. Diese Angaben fänden sich im Anhang jedes Haushalts. Der Erlös aus einem Verkauf ließe sich nur beziffern, wenn die Anlage tatsächlich zum Verkauf angeboten würde. „Doch wer soll das auf dem Schuldach kaufen, zumal das Dach bald saniert werden muss und dann Ausfälle drohen?“, fragte Klein. Im Verkauf von Gemeindeeigentum, das Erträge abwirft, erkenne sie ohnehin keinen Sinn. CDU-Fraktionschefin Martina Fickler sah die Anfrage nicht als beantwortet an. Klein habe die geforderten Informationen nicht geliefert oder mit Gegenfragen reagiert. Auch der FWG-Fraktionsvorsitzende Jochen Schubert war unzufrieden. Statt konkrete Antworten zu geben, habe die Ortsbürgermeisterin mit ihren Äußerungen klar gemacht, was sie von den Anträgen hält. Bei der Fotovoltaikanlage sei es darum gegangen, eine Kostenrechnung zu erstellen, und dazu sei nun mal nur die Verwaltung fähig. Klein rechtfertigte sich damit, den Sachstand dargelegt zu haben. Sie habe beide Fraktion sogar über ihre Anfrage hinausgehend informiert, dass die Geschäftsgrundlage einer Stiftung sich heute vollkommen anders darstellt als bei dem Beschluss vor einem Jahr. Damit hätten sie Gelegenheit, die Entscheidung zu überdenken.

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