Limburgerhof RHEINPFALZ Plus Artikel Die Kolonie: Was man ändern darf und was nicht

Was Eigentümer in der „Alten Kolonie“ verändern dürfen, regelt demnächst ein qualifizierter Bebauungsplan.
Was Eigentümer in der »Alten Kolonie« verändern dürfen, regelt demnächst ein qualifizierter Bebauungsplan.

Wenn Denkmalschutz auf Umweltschutz trifft, kann es schon mal schwierig werden, was Bauvorschriften betrifft. Vor solch einer Herausforderung stand man in Limburgerhof im Bezug auf die Alte und Neue Kolonie. Doch jetzt wurde eine Lösung gefunden. Denkmalschützer und Gemeinde fanden Kompromisse. Aber bei einem Thema blieb die Gemeinde hart.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat gewiss noch keiner an Fotovoltaikanlagen, Energiewende und Wärmepumpen gedacht. Es war die Zeit, als Theodor Fischer, ein Professor aus München, die Neue Kolonie geplant hat. Bereits zuvor hatte Eugen Haueisen die Alte Kolonie geplant. Jetzt, über 100 Jahre später, sieht die Welt anders aus.

Nein, selbstverständlich nicht im alten Ortskern von Limburgerhof. Die Häuser von damals stehen noch. Bewohnt sind sie selbstredend auch. Nur die Ansprüche von heute haben sich im 21. Jahrhundert im Vergleich zu Beginn des 20. Jahrhunderts etwas verändert. Weshalb die Gemeinde einen Bebauungsplan „Denkmalschutzzone Alte und Neue Kolonie“ auf den Weg gebracht hat.

„Vom zeitlichen Gesichtspunkt her war das ganz schön herausfordernd“, sagt Bürgermeister Andreas Poignée (CDU) im RHEINPFALZ-Gespräch. Seit 1992 habe es eine Rechtsverordnung der Kreisverwaltung für die Denkmalschutzzone gegeben. In der Rechtsverordnung sei allerdings nur rudimentär festgelegt gewesen, was man an und mit den Gebäuden machen darf und was nicht. Die Kreisverwaltung sei daher irgendwann mit der Bitte an die Gemeinde herangetreten, einen Bebauungsplan für die Alte und Neue Kolonie aufzulegen.

Dem Charakter gerecht werden

Ein einfacher Bebauungsplan reichte hier allerdings nicht mehr aus. Für die Denkmalschutzzone wurde ein sogenannter qualifizierter Bebauungsplan aufgelegt. Der geht laut Annette Mata, Leiterin der Bauabteilung im Limburgerhofer Rathaus, wesentlich weiter und mehr ins Detail als ein einfacher Bebauungsplan. Mata verweist auf Paragraf 30 des Baugesetzbuchs (BauGB), in dem die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans geregelt werden. Konkret bedeutet das, dass es zum Beispiel darum geht, die Nutzung der Grundstücke einzuschränken. „Wir wollen dem Wohncharakter der Siedlung gerecht werden“, sagt Mata.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, habe man sich mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe abgestimmt, erläutert der Bürgermeister. „Gemeinderat und Ausschuss haben da viel Kraft investiert“, betont Poignée. Entscheidend für ein Weiterkommen in der Sache sei gewesen, dass sich bei der Sichtweise des Denkmalschutzes in den vergangenen zwei, drei Jahren viel verändert habe, erläutert Poignée. „Es gab eine Zeit, da ist erstmal alles strikt abgelehnt worden“, berichtet der Bürgermeister. Dann kamen Fotovoltaikanlagen und Wärmepumpen auf.

Neue Kolonie in Limburgerhof.
Neue Kolonie in Limburgerhof.

Und mittlerweile gebe es Urteile, wonach Fotovoltaikanlagen Vorrang vor dem Denkmalschutz hätten. Also kam auch für die Kolonie der Daumen hoch, was Fotovoltaikanlagen auf den Dächern angehe. Überhaupt habe das Thema Energie die Leute bei der Aufstellung des Bebauungsplans stark bewegt, sagt auch Annette Mata. Die Erfahrung habe die Verwaltung bei den Einwohnerversammlungen zu dem Thema gemacht.

Aber es seien auch noch einige andere Punkte ausschlaggebend gewesen, sagt Bürgermeister Poignée. So habe es in der Vergangenheit einige An- und Umbauten an den Häusern gegeben. „Die werden jetzt quasi rückwirkend legalisiert.“ Allerdings will die Gemeinde mit der Verordnung auch der zunehmenden Flächenversiegelung entgegenwirken. Auslöser war, dass in der Kolonie die Vorgärten zunehmend in Steinwüsten oder Stellplätze verwandelt worden seien.

Am Ende seien es sieben, acht Straßen mit entsprechenden Häusern, sagt Andreas Poignée. Aber das sei eben der historische Kern des Dorfs. „Die Kolonie bestand, als es Limburgerhof als solches noch gar nicht gegeben hat. Sie ist ein Markenzeichen von Limburgerhof, genau wie die Mühle in der Rehhütte. Das gehört zur Geschichte des Dorfes.“ Eigentümer der Häuser in der Kolonie sei bis vor einigen Jahren die BASF gewesen. In den 1990er/2000er-Jahren seien die Häuser dann verkauft worden.

Was ist mit Stellplätzen mit Wallboxen?

Ein weiteres Thema, das die Bürger beschäftigt habe, sei der Verkehr gewesen. Im Zusammenhang mit der Umwelt. „Die Kolonie war damals selbstverständlich nicht so angelegt worden, dass man an Stellplätze mit Wallboxen für E-Autos gedacht hat“, erklärt Andreas Poignée. Im Moment seien in der Kolonie alle Straßen Einbahnstraßen. „Wir mussten uns Gedanken darüber machen, wie man zum Beispiel das Thema Parken und Fußgänger berücksichtigen kann.“ Wie kann ich mein Haus dämmen? Wie kann ich das Dach modernisieren? Wie kann ich die Fenster erneuern? Bei den Fenstern hat man laut Annette Mata einen Kompromiss gefunden. Sie spricht dabei von Materialgerechtigkeit. So dürfe man sowohl Holz- als auch Kunststofffenster einbauen. „Aber nur für die Holzfenster gibt es Fördergelder.“

Nicht entgegengekommen sei man bei den Einfriedungen der Grundstücke, sagt der Bürgermeister. Die alte Sichtachse sollte da erhalten bleiben. Lediglich bei Terrassen und Innenhöfen dürfe man einen Sichtschutz anbringen, sagt Annette Mata.

Das Konzept wird offenbar von den Bürgern akzeptiert. „Bei der letzten Offenlegung hat es so gut wie keine Hinweise mehr gegeben“, berichtet Annette Mata. Bürgermeister Andreas Poignée ist daher zuversichtlich, dass der Bebauungsplan noch bis zur Kommunalwahl am 9. Juni vom Gemeinderat abgesegnet wird.

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