Rhein-Pfalz-Kreis / Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Coronavirus: Noch vieles unklar bei Kontrollen zu Ausgangsbeschränkungen

Spielplätze dürfen zum Beispiel nicht mehr betreten werden.
Spielplätze dürfen zum Beispiel nicht mehr betreten werden.

Im Rhein-Pfalz-Kreis und im Landkreis Germersheim herrschen wegen des Coronavirus seit Samstag Ausgangsbeschränkungen, die die zuständigen Kreisverwaltungen gemäß dem Infektionsschutzgesetz erlassen haben. In Dudenhofen verstießen am Sonntag laut Polizei junge Erwachsene dagegen.

Wie die Polizei am Montag mitteilte, entdeckten die Beamten am Sonntagnachmittag auf dem gesperrten Abenteuerspielplatz einen 20- und einen 24-Jährigen, die dort mit ihren Skateboards fuhren. Die jungen Männer seien auf ihr unrechtmäßiges Verhalten hingewiesen und danach des Spielplatzes verwiesen worden. Gegen sie sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, heißt es im Polizeibericht. Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher der Polizeiinspektion Speyer, dass der Vorfall an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet werde und diese über die Strafe entscheiden müsse.

Nach Angabe von Simone Brill vom Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen sind die Kontrollen und – bei Verstößen – die Entscheidungen über eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren Sache der Kreisverwaltung, die die Ausgangsbeschränkungen erlassen hat. In der Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises ist jedoch die Rede davon, dass „Polizei und der gemeindliche Vollzugsdienst“ die Kontrollen durchführen. Hintergrund ist, dass die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises keine eigenen Vollzugsbeamten hat. Laut Simone Brill wird derzeit geklärt, inwieweit die Gemeinden ihre Vollzugsbeamten für Kontrollen zur Verfügung stellen können. Die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen habe zwei solcher Beamter, und bei anderen Gemeinden sehe es nicht anders aus, sagte Brill.

Von der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises waren am Montag keine Auskünfte mehr über Kontrollen und Sanktionen zu erhalten. Die Kreisverwaltung Germersheim verwies auf die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden und Städte, die für die Kontrollen zuständig seien, sowie auf die Polizei. Mit Blick auf mögliche Strafen heißt es in der Allgemeinverfügung dieses Kreises, dass bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen die Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht werde.

Polizei hilft nur aus

Thorsten Mischler, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, erklärte auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass die Polizei während ihrer Streifenfahrten zwar auf Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen achte und mit den Ordnungsbehörden eng zusammenarbeite, im Grunde aber die Ordnungsbehörden für die Kontrollen zuständig seien. Die Polizei richte sich nach den Regelungen der Kreise und Städte, sagte Mischler. Er gab aber auch zu, dass sich die Polizei nun selbst erst einen Überblick verschaffen müsse, nachdem Bund und Länder sich am Sonntag auf ein „ergänzendes Kontaktverbot“ geeinigt hätten. Dieses sei in Rheinland-Pfalz aber erst ab Dienstag in Kraft, sagte Mischler.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, zu dem unter anderem auch der Rhein-Pfalz-Kreis und der Landkreis Germersheim gehören, habe die Polizei am Wochenende sehr wenige Verstöße gegen die von den Kreisen erlassenen Regeln festgestellt. Die Polizei sei zufrieden, bilanzierte Mischler.

Kommentar: Unsicherheit

Nicht nur bei Bürgern, sondern auch bei Gemeindeverwaltungen und der Polizei herrscht noch Unklarheit, wie mit den zuerst erlassenen Ausgangsbeschränkungen einiger Kreise und Städte und mit dem nun hinzukommenden Kontaktverbot des Landes umzugehen ist. Fakt ist, dass mit den wenigen Vollzugsbeamten der Gemeinden und der nicht üppig mit Personal ausgestatteten Polizei keine flächendeckenden Kontrollen möglich sein werden. Somit kommt es wieder einzig und allein auf den gesunden Menschenverstand an und der besagt „Abstand halten“, um die Verbreitung des Coronavirus auszubremsen.

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