Schifferstadt
Ausschuss empfiehlt Gebührenerhöhung für Mittagessen und Kinderbetreuung
Es geht um die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertagesstätten und um die Kosten der Grundschulbetreuung. In beiden Fällen drängt die Kommunalaufsicht darauf, die Kosten anzupassen – also zu erhöhen. In Sachen Mittagsverpflegung der städtischen Kitas haben die Abteilungen Finanzen, Generationen und Soziales sowie Controlling zusammen mit den Kitaleitungen die Beiträge neu kalkuliert. Den gesetzlichen Vorgaben zufolge, dürfen dabei nur Sachkosten und keine Personalkosten berücksichtigt werden, heißt es in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung.
Bislang lag der Preis pro Mittagessen bei 2,35 Euro, den die Eltern über eine monatliche Pauschale von 47 Euro bezahlt haben. Nach der neuen Kalkulation soll der Preis bei 2,50 Euro liegen und damit der monatliche Betrag auf 50 Euro steigen. Laut Verwaltung entspreche das einer Steigerung von 6,38 Prozent. Die Erhöhung soll ab September 2024 in Kraft treten. Der Ausschuss billigte den Vorschlag einstimmig.
Erheblich drastischer wäre die Gebühr für die Grundschulbetreuung gestiegen, wäre es nach dem Verwaltungsvorschlag gegangen: Die bisher verlangten 18 Euro pro Monat sollten auf 38 Euro angehoben werden. „Eine Steigerung von 111 Prozent ist unanständig“, sagte Jürgen Obermann für die SPD-Fraktion. Er kritisierte, dass die Verwaltung zehn Jahre lang Preiserhöhungen unterlassen habe und jetzt das Versäumte in einem Sprung nachholen wolle.
„Es stimmt, das hätte man früher kalkulieren müssen“, räumte der zuständige Beigeordnete Patrick Poss (CDU) ein. Das sei nicht erfolgt. Jetzt dränge die Kommunalaufsicht. In der Beschlussvorlage erklärt die Verwaltung, eine Kalkulation sei zuletzt 2012 erfolgt, eine Beitragserhöhung zuletzt im Schuljahr 2013/14. Laut Schulgesetz des Landes könne für ergänzende Betreuungsangebote unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl sozial angemessene Elternbeiträge erhoben werden. Bislang zahlten die Eltern für das erste Kind 18 Euro monatlich, für ein zweites Kind zehn Euro.
In die Neukalkulation gehen, dem Schulgesetz entsprechend, die Kosten für Verwaltungs- und Hilfspersonal und außerunterrichtliche Betreuungskräfte ein. Dazu kommt eine Sachkostenpauschale. Dies hat die Verwaltung mit den Zuschüssen des Landes verrechnet.
Zu betreuen sind laut Verwaltung bei den Grundschulen Nord und Süd zusammen 240 Kinder in zwölf Gruppen. Die Personalkosten plus 1000 Euro Sachkostenpauschale belaufen sich auf rund 162.000 Euro. Abzüglich der Landeszuschüsse bleiben der Stadt Kosten von knapp 138.000 Euro, was pro Kind jährliche Kosten von rund 570 Euro bedeutet – etwa 48 Euro monatlich. Das Gesetz sieht eine Kostendeckung von 80 Prozent vor, was abgerundet 38 Euro pro Kind pro Monat ergibt. Beim zweiten Kind wollte die Verwaltung die Gebühr verdoppeln – von zehn auf 20 Euro.
Neben der SPD wollten auch FWG und CDU den großen Sprung nicht mitmachen. Die SPD schlug stufenweise Steigerungen von je fünf Euro pro Jahr vor. Die FWG hielt Erhöhungen von zehn Euro jährlich für vertretbar. Nachdem der Verwaltungsvorschlag mit vier Ja-, vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt wurde, fand der FWG-Vorschlag Zustimmung mit fünf Ja-, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Beide Empfehlungen müssen allerdings noch vom Stadtrat abgesegnet werden.