Rhein-Pfalz Kreis Aus Rücksicht auf die Natur

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Ab diesem Monat dürfen Bäume bis einschließlich 30. September nicht mehr geschnitten werden. So schreibt es jedenfalls das Bundesnaturschutzgesetz vor. Doch entspannt im Wind wiegen dürfen sich nicht alle Bäume. Es gibt nämlich auch Ausnahmen, wie der Rhein-Pfalz-Kreis auf Nachfrage mitteilt.

Wozu ist eine solche Schonfrist für Bäume überhaupt nötig? „Weil die Bäume jetzt ins Wachstum gehen und sich dort Vögel einnisten, die nicht bei der Brut gestört werden sollen“, antwortet Stefan Kopf, Pressesprecher der Kreisverwaltung in Ludwigshafen. Das Gesetz gelte jedoch nicht für alle Bäume, sondern nur für solche, die auf freier Feldflur stehen. Ausnahmen gebe es aber auch dort, zum Beispiel bei Sturmschäden oder, wenn Bäume von Krankheiten befallen werden. Erlaubt sind sonst allenfalls schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen Zuwachs beseitigt wird oder die der Gesundhaltung der Bäume dienen. Auch Hecken, lebende Zäune und andere Gehölze sind gemäß Paragraf 39, Absatz 5, Ziffer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes von Anfang März bis Ende September geschützt. Nicht betroffen von dem Schnittverbot sind im Umkehrschluss alle Exemplare, die im heimischen Garten stehen, im Wald, in einer Baumschule, in Parks, in Grünanlagen und auf Friedhöfen. Sie dürfen das ganze Jahr über geschnitten werden. Es sei denn, der für das Grundstück geltende Bebauungsplan gebietet den Erhalt der Bäume, oder es greifen artenschutzrechtliche Vorschriften, zum Beispiel wenn brütende Vögel durch Heckenscheren oder sonstige Gartengeräte gestört würden. Kontakt Auskünfte erteilt Kreismitarbeiter Klaus Graber unter Telefon 0621 5909-408 oder per E-Mail an klaus.graber@kv-rpk.de. |mamü

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