Rhein-Pfalz Kreis Anderthalb Jahre auf Bewährung

Placeholder-Image

Wegen gefährlicher Körperverletzung ist gestern ein älteres Ehepaar aus Bobenheim-Roxheim vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Frankenthal zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

In der Urteilsbegründung meinte Richter Thomas Henn, das Gericht gehe weiter davon aus, dass verschiedene Hämatome am Körper des inzwischen verstorbenen, damals pflegebedürftigen Mannes, dem Bruder der angeklagten 60-Jährigen, durch Schläge entstanden seien. Doch nachweisen ließ sich das nicht mehr. Somit konnten die Verletzungen nicht einem der beiden Angeklagten zugerechnet werden. Vieles spreche aber dafür, dass der 63-jährige Schwager sie verursacht habe, so Henn. Da somit Tatmerkmale der Misshandlung eines Schutzbefohlenen nicht nachgewiesen werden konnten, verurteilte das Gericht das Ehepaar wegen Körperverletzung. Beide hätten durch eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Verantwortung übernommen, seien verpflichtet gewesen, auf den Gesundheitszustand des Betreuten zu achten, sagte der Richter. Diese Pflicht, die man juristisch eine Garantenstellung nennt, hätten sie verletzt. So sei die Entzündung einer Verletzung an einer Hand des zu Pflegenden gravierend gewesen. Jeder normale Mensch hätte erkannt, dass man sie ärztlich behandeln lassen musste. Nach Aussagen der Rechtsmediziner an einem der ersten Verhandlungstage war eine beginnende Blutvergiftung zu erkennen gewesen. Erschwerend kam hinzu, dass die Angeklagten wegen einer anderen gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung noch unter Bewährung standen. Deshalb habe sich das Gericht schwer damit getan, die Strafe nochmals zur Bewährung auszusetzen. „Diese Entscheidung fiel nicht einstimmig“, sagte Henn. Staatsanwältin Schwarz hatte das gleiche Strafmaß ohne Bewährung für Körperverletzung durch Unterlassen gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten dem Opfer über längere Zeit Verletzungen zugefügt hätten. Schwer zu sagen sei, ob der Gepflegte aufgrund seiner Zuckerkrankheit und des verringerten Schmerzempfindens dies voll gespürt hat. Auch die Staatsanwältin hob die Verletzung an der Hand heraus. Besonders verwerflich sei, dass es sich um einen Angehörigen handelte. Die beiden Anwälte, Elmar Buschbacher und André Morio, sahen dies anders. Ein längeres Vernachlässigen des Gepflegten sei den Angeklagten nicht nachzuweisen, so Buschbacher. „Nicht jedes pflegerische Versäumnis kann zu einer Straftat gemacht werden“, meinte auch Morio. Beide forderten Freispruch. |nt

x